Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Grinsekatze am 29. Juni 2017, 16:15:22

Titel: Umzug?
Beitrag von: Grinsekatze am 29. Juni 2017, 16:15:22
Hallo zusammen,

bei der Insolvenzeröffnung wurde unser Vermieter sofort angeschrieben. Wie ist das in der Wohlverhaltensperiode, wenn man da umzieht? Interessiert das den Insolvenzverwalter gar nicht oder wird er den neuen Vermieter ebenfalls sofort anschreiben? Darf jetzt was von der alten oder auch der neuen Kaution gepfändet werden?
Titel: Antw:Umzug?
Beitrag von: waldi am 30. Juni 2017, 08:01:08
Die Frage ist leider ziemlich allgemein gehalten.

Natürlich ist jeder Umzug dem IV (und dem Gericht!) unverzüglich mitzuteilen.
Die Kaution für die neue Wohnung muss aus dem Unpfändbaren aufgebracht werden und interessiert daher (in der WVP) den IV nicht.
Titel: Antw:Umzug?
Beitrag von: Insokalle am 20. Juli 2017, 18:29:27
Die Kaution aus der alten Wohnung interessiert an sich auch nicht, weil das Verfahren aufgehoben wurde und der Schuldner wieder die Verfügungsmacht über sein Vermögen hat.
Ein Problem wäre eine Nachtragsverteilung. Die darf aber nicht angeordnet werden, wenn der IV sienerzeit die Enthaftungserklärung abgegeben hat. S dazu auch BGH hier in der Entscheidungssammlung.