Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: andy1302 am 25. August 2010, 14:59:17

Titel: Umzug in die Schweiz
Beitrag von: andy1302 am 25. August 2010, 14:59:17
Hallo Zusammen,
ich bin nun in der Wohlverhaltensphase.
jetzt bietet mir mein Arbeitgeber eine Position an in der ich zum Teil in der Schweiz arbeite.
Meine Frage nun kann ich meinen Wohnsitz dann einfach so in die Schweiz verlegen? und meinen zweit Wohnsitz in Deutschland lassen (bei Frau und Kinder)
Wie ist das dann mit dem Pfändungs Betrag (Grenze)

Vielen Dank
Andy

Titel: Re: Umzug in die Schweiz
Beitrag von: paps am 25. August 2010, 21:10:25
Sie können.
Die Pfändbaren Beträge sollten mit dem Insolvenzgericht ausgehandelt werden.
Insbesondere wegen der höheren Unterhalskosten in der Schweiz und dem doppelten Wohnsitz.
Titel: Re: Umzug in die Schweiz
Beitrag von: andy1302 am 25. August 2010, 21:14:23
Hallo Paps,

Vielen Dank für die Antwort,
muß ich irgendetwas spezielles beachten? mein arbeitgeber weiß ja von meiner situation und mit dem neuen job git es natürlich auch mehr geld und da ich ja die familie noch in deutschland habe und die auch nicht umziehen wollen was ich verstehen kann.
der th ist mir aber eh nich sonderlich gut gesonnen kann er mir da steine in weg legen?
danke
andy
Titel: Re: Umzug in die Schweiz
Beitrag von: seller am 01. September 2010, 22:45:37
 Wenn du in der Schweitz deinen Wohnsitz anmeldest, kannst du in Deutschland keinen 2.Wohnsitz haben.

Du solltest mit deinen AG klären, wie lange dein Aufenthalt in der Schweiz anhält. Bis zu 3 Monate kannst du mit der Aufenthaltsgenehmigung "C" in der Schweiz arbeiten.
Darüber hinaus musst du "B" beantragen, wärst dann in der Schweiz ansässig.