Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Sveniboy am 18. September 2011, 23:31:39

Titel: Umzug in ein anderes bundesland in der wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Sveniboy am 18. September 2011, 23:31:39
Hallo hoffe mir kann jemand helfen .kann ich in ein anderes bundesland ziehen während der wohlverhaltens phase das wäre mir sehr wichtig weil hier in meiner umgebung konjunktur echt bescheiden is und arbeitslos möchte ik net sein
Titel: Re: Umzug in ein anderes bundesland in der wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Feuerwald am 19. September 2011, 00:07:38
natürlich geht das. Sie müssen a) dem Insolvenzgericht und b) dem TH den Umzug mitteilen. Fragen müssen Sie aber nicht. Probs kann es aber geben, wenn Sie dazu ein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen, ohne ein neues zu haben (§ 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Titel: Re: Umzug in ein anderes bundesland in der wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Sveniboy am 28. September 2011, 17:47:56
hallo und wie läuft das mit der neuen pfändungstabelle ist die auch für die die schon in der wohlverhaltensperiode sind oder muss ik mich nach der alten richten????? um antwort wird gebeten
Titel: Re: Umzug in ein anderes bundesland in der wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Insoman am 29. September 2011, 00:38:38
Zitat
..wie läuft das mit der neuen pfändungstabelle ist die auch für die die schon in der wohlverhaltensperiode sind..?
Ei, selbstverständlich!  :thumbup: