Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Sveniboy am 18. September 2011, 23:31:39
-
Hallo hoffe mir kann jemand helfen .kann ich in ein anderes bundesland ziehen während der wohlverhaltens phase das wäre mir sehr wichtig weil hier in meiner umgebung konjunktur echt bescheiden is und arbeitslos möchte ik net sein
-
natürlich geht das. Sie müssen a) dem Insolvenzgericht und b) dem TH den Umzug mitteilen. Fragen müssen Sie aber nicht. Probs kann es aber geben, wenn Sie dazu ein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen, ohne ein neues zu haben (§ 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
-
hallo und wie läuft das mit der neuen pfändungstabelle ist die auch für die die schon in der wohlverhaltensperiode sind oder muss ik mich nach der alten richten????? um antwort wird gebeten
-
..wie läuft das mit der neuen pfändungstabelle ist die auch für die die schon in der wohlverhaltensperiode sind..?
Ei, selbstverständlich! :thumbup: