Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Gemini78 am 09. Februar 2009, 14:10:17
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Hallo zusammen,
ich bin jetzt im 3.Jahr meiner Insolvenz und ziehe im Juli von Kölm zu meinem Lebensgefährten in die Nähe von Stuttgart. Derzeit bin ich auf Jobsuche. Meinem Inso-Verwalter hab ich bereits mitgeteilt,dass der Umzug bevorsteht und ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis zum 01.08. gekündigt habe.
Muß ich sonst noch etwas beachten in der Vorgehensweise?
Ferner hätt ich gerne gewusst, ob die Möglichkeit besteht, irgendwelche Zuschüsse für die Mietkaution und/oder den Umzug zu bekommen oder ob jemand weiß, ob es möglich ist, dass der monatlich abzuführende Betrag mal vermindert wird, um die anfallenden Kosten durch den Umzug zu decken?
Hat da jemand Erfahrung?
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Ich gehe davon aus, dass eine entsprechende Vereinbarung mit dem TH getroffen wurde, was bezüglich der bisher abführbaren pfändbaren Beträge geschehen soll.
Umzugskosten bei privat veranlassten Umzügen werden Sie wohl nirgends bekommen.
Ob sich das Insogericht auf eine Senkung der pfändbaren Beträge deswegen einlässt, halte ich für fraglich.
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Danke für die Antwort.
Das hab ich mir schon gedacht,dass das wahrscheinlich nichts gibt.
Was meinst Du mit einer Vereinbarung bezüglich der bisher abführbaren pfändbaren Beträge?
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"und ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis zum 01.08. gekündigt habe."
... auch der Mensch in der Insolvenz ist und bleibt ein freier Mensch, er kann tun was er will und leben wo er will.
Um allerdings die Restschuldbefreiung zu erlangen, wird ein gewisses Wohlverhallten erwartet, nicht gegenüber die Gesellschaft, sondern gegenüber den Insolvenzgläubigern.
Dazu wurde der § 295 InsO ersonnen, in dem diese Obliegenheiten aufgelistet sind. Ein ganz wesendlicher Punkt ist die Erwerbsobliegenheit.
Sie haben ganz persönlichen Gründen Ihren Job gekündigt. Das könnte die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigen, weil ggf. der bislang pfändbare Lohn wegfällt, wenn kein Ersatz gefunden wird.
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Das leuchtet ein.....nur die Problematik würde sich ja IMMER in einem solchen Fall stellen. Ich ziehe ja an einen Ort, der 420 km entfernt ist, da bleibt mir ja gar nichts anderes übrig als meinen Job zu kündigen....Zudem habe ich eine 6monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende - so lange im Voraus findet man nirgendwo einen neuen Job.
Was wäre also, wenn der Treuhänder sage würde, es ginge nicht?
Es kann ja niemand verlangen,dass ich deswegen hier wohnen bleibe... ODER?
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Also nochmal in aller Deutlichkeit:
Der Umzg ist ihr Privatvergnügen.
Sie geben dafür einen sicheren Job auf.
Sie haben noch keinen neuen Job.
Wurde aus dem bisherigen Job pfändbare Beträge an den TH/IV abgeführt, sollten Sie dies ggf auf freiwilliger Basis weiterführen, bis wieder Pfändbares entsteht.