Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Peter40468 am 13. August 2008, 07:13:07

Titel: Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Peter40468 am 13. August 2008, 07:13:07
Hallo, ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und möchte in ein anderes Bundesland umziehen.
Ist das in irgendeiner Form schwierig, resp. kann man mir daraus einen Strick drehen?
Behalte ich den bisherigen Insolvenzverwalter und das ursprünglich zuständige Insolvenzgericht?

Danke für ein paar mich aufklärende Hinweise.
Gruß
Peter40468
Titel: Re: Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: dobberstein am 13. August 2008, 08:25:48
Du behälst Deinen TH und Dein IVG.  Gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO hast Du jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen !
Dies gehört zu den Obliegenheiten des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode. 
Titel: Re: Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Peter40468 am 13. August 2008, 13:28:54
danke vielmals, das hift mir sehr viel weiter. Gruß
Peter
Titel: Re: Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: MissTraut am 13. August 2008, 19:13:50
Hallo,

kurze Frage hierzu (ist für mich von Interesse) ... Bundesland wechseln, gleicher Arbeitgeber aber geringeres Gehalt aber dafür weiterhin einen Job ... dadurch geringerer Pfändungsbetrag ... reicht es aus, den TH im Falle eines Falles dies so zu schildern? Ich hab ja nun mal riesiges Glück mit TH, aber wenn evt. doch weniger "eingenommen" wird weiß ich nicht wie er reagiert.

LG
MissTraut
Titel: Re: Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: ThoFa am 13. August 2008, 19:18:41
Hallo,

dem TH muss man gar nichts erklären, wie kommen darauf eigentlich so viele ?

Nur Gläubiger können einen Antrag auf Versagung der RSB stellen (mit der seltenen Ausnahme des §298).

MfG

ThoFa