Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: FriesengeistNF am 10. Juni 2007, 17:57:09
-
Hi,
ich habe Arbeit in Dänemark bekommen und möchte auch dahin auswandern.
wie ist es mit der pfändungsgrenze ?? verdiene zwar mehr aber die lebenshaltungskosten sind ja auch höher in dk .
kann mir da einer was zu sagen bevor ich zum verwalter laufe ??
-
Hallo,
es gelten die dänischen Pfändungsgrenzen, die mir beim besten Willen nicht bekannt sind. Allerdings hat ein Amtsgericht in Bayern kürzlich geurteilt, dass auch in diesem Fall die deutschen Pfändungsgrenzen zählen würden (habe ich gestern gepostet). Meiner Meinung nach wird sich dies aber nicht durchsetzen.
MfG
ThoFa
-
hi,
ich bin in die schweiz umgezogen und arbeite hier, ich wollte auch die höheren lebenshaltungskosten von hier geltend machen, hat nichts genutzt werde nach den deutschen pfändungsgrenzen berechnet. :fuchsteufelswild:
grüsse newman