Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: FriesengeistNF am 10. Juni 2007, 17:57:09

Titel: Umzug ins Ausland in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: FriesengeistNF am 10. Juni 2007, 17:57:09
Hi,

ich habe Arbeit in Dänemark bekommen und möchte auch dahin auswandern.

wie ist es mit der pfändungsgrenze ?? verdiene zwar mehr aber die lebenshaltungskosten sind ja auch höher in dk .

kann mir da einer was zu sagen bevor ich zum verwalter laufe ?? 
Titel: Re: Umzug ins Ausland in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: ThoFa am 10. Juni 2007, 20:07:25
Hallo,

es gelten die dänischen Pfändungsgrenzen, die mir beim besten Willen nicht bekannt sind. Allerdings hat ein Amtsgericht in Bayern kürzlich geurteilt, dass auch in diesem Fall die deutschen Pfändungsgrenzen zählen würden (habe ich gestern gepostet). Meiner Meinung nach wird sich dies aber nicht durchsetzen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Umzug ins Ausland in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: newman am 21. Juni 2007, 19:15:45
hi,

ich bin in die schweiz umgezogen und arbeite hier, ich wollte auch die höheren lebenshaltungskosten von hier geltend machen, hat nichts genutzt werde nach den deutschen pfändungsgrenzen berechnet. :fuchsteufelswild:

grüsse newman