Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: flachkopf am 27. August 2010, 10:03:17

Titel: Umzug nicht bzw. zu verspätet ans AG gelmedet
Beitrag von: flachkopf am 27. August 2010, 10:03:17
Hallo,

mal ne kurze Frage, da ich nun kurz vor Ende der WVP stehe, bin ich meine Untelagen nochmal durchgegangen um zu prüfen ob ich auch alles richtig gemacht habe. Dabei viel mir auf, dass ich einmal vergessen habe einen Umzug beim Amtsgericht zu melden. Hatte das dann aber sechs Monate später nachgeholt. Das ganze kam zufällig raus, bei einem weiteren Umzug meinte mein Anwalt, das Amtsgericht haben Sie doch sicher über den Wohnungwechsel informiert, oder? Ich so, nö, da war nie der Rede von. Der Treuhänder wurde jedoch immer rechtzeitig infomiert. Meint ihr die drehen mir da jetzt einen Strick draus? Sonst lief immer alles glatt. Das Ganze war im Jahr 2008.

Gruß Danke!

Titel: Re: Umzug nicht bzw. zu verspätet ans AG gelmedet
Beitrag von: ThoFa am 27. August 2010, 14:25:05
Hallo,

da passiert überhaupt nichts.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Umzug nicht bzw. zu verspätet ans AG gelmedet
Beitrag von: flachkopf am 27. August 2010, 23:33:34
Hierzu würde ich gerne eine ähnlich Frage anschließen. Wir möchten im Oktober für zwei Wochen in die Ferne fliegen. Muss ich mich beim Treuhänder und beim Amtsgericht abmelden? Werde postalisch sowie telefonisch nicht erreichbar sein. Weiter werde ich meine Gehaltsabrechnung erst zum ca. 5. des Monats durchfaxen können. Da ich selbst abführe werde ich auch etwas später als sonst den Pfändungsbetrag überweisen können. Sollte ich das vorab ankündigen?
Titel: Re: Umzug nicht bzw. zu verspätet ans AG gelmedet
Beitrag von: malud am 28. August 2010, 19:05:37
Wenn Sie für zwei Wochen in den Urlaub fliegen wollen, müssen Sie weder dem Treuhänder noch dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bescheid sagen. Sie wechseln ja nicht den Wohnsitz (vgl. § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO); auch ansonsten betrifft Ihr lediglich zwei Wochen langer Urlaub nicht das Insolvenzverfahren.

Soweit Sie jedoch selbst den pfändbaren Lohn-/Gehaltsteil abführen und Ihr Arbeitgeber eventuell keine Kenntnis vom Insolvenzverfahren hat (und das auch so bleiben soll), sollte Sie den Treuhänder eventuell doch darauf aufmerksam machen, dass es zu Verzögerungen bei der Überweisung (durch den Urlaub) kommen kann. Sie vermeiden so, dass der Treuhänder beim Arbeitgeber nachgefragt. Aus der Ferne halte ich Wahrscheinlichkeit einer solchen Nachfrage zwar für gering; ich kenne aber natürlich nicht Ihre konkrete Situation und kann nicht beurteilen, wie Ihr Treuhänder "tickt".