Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: merlin12 am 05. August 2011, 11:08:01

Titel: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
Beitrag von: merlin12 am 05. August 2011, 11:08:01
hallo ich bin neu hier und ich hab da mal eine frage.meine insolvenz ist bald zu ende und ich hab mich auch immer schön an alle pflichten gehalten.jetzt ist mir aber ein fehler passiert...leider!ich bin im märz umgezogen und habe diese auch dem IV mitgeteil, aber leider nicht dem amtsgericht.ich dachte es reicht wenn ich denn IV die neue adresse mitteile.ich hab den fehler erst heute bemerkt...heul.was kann ich jetzt noch machen?bin echt in panik.bitte um hilfe.
Titel: Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
Beitrag von: Fallera am 05. August 2011, 11:11:16
ich würde mir keine all zu großen gedanken machen!

melden sie es nach und gut ist.
Titel: Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
Beitrag von: merlin12 am 05. August 2011, 11:12:39
danke für die antwort, aber macht das dann nicht alles noch schlimmer für mich??
Titel: Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
Beitrag von: Achdujeh am 05. August 2011, 11:41:42
danke für die antwort, aber macht das dann nicht alles noch schlimmer für mich??
Nein, im Prinzip bist du ja für das Amtsgericht über den TH erreichbar gewesen. Also, wie von Fallera geschrieben, eine Mitteilung an das Gericht, vielleicht mit einer kurzen Entschuldigung und dem Hinweis, dass der TH umgehend informiert worden war.

FG Achdujeh
Titel: Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
Beitrag von: pfpisa am 05. August 2011, 16:20:04
Genau das ist mir auch passiert. Hatte vergessen das Gericht zu informieren. Habe dieses dann nachgeholt und mich dafür entschuldigt. Ohne weitere Probleme.
 :cheesy:


Titel: Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
Beitrag von: pringel2001 am 20. August 2011, 14:45:21
Hallo,
habe den Umzug direkt am Umzugstag dem Treuhänder gemeldet und eine Email bekommen mit dem Dank für die Info und, dass sie es dem Gericht melden werden. Muss ich es trotzdem auch melden, oder ist es für mich so ok?

Danke und Gruß
Titel: Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
Beitrag von: paps am 20. August 2011, 15:03:14
Da es ihre Pflicht ist, würde ich unabhängig vom o.k. des Th trotzdem noch an das Gericht Meldung machen.