Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: MeiGeu am 01. Oktober 2011, 23:07:52
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Guten Abend!
Ich bräuchte einen Rat. Vor vier Wochen wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Filiale, in der ich bisher gearbeitet habe, hat zum Ende September geschlossen. Mein Arbeitgeber möchte mich jedoch halten und mir eine Stelle in einer anderen Filiale angeboten und sich sogar bereit erklärt, die Umzugskosten zu übernehmen. Heute habe ich den Änderungsvertrag mit der besagten Klausel bekommen.
Nun meine Frage:
Darf mir der Arbeitgeber die Umzugskosten bezahlen oder wäre das eine Arbeitgeberleistung,die unter die Pfändung fällt? Müsste ich dann irgendwas an den IV abführen? Darf die Klausel dann auch im Vertrag stehen?
Wenn z.B. der Arbeitgeber Kosten in Höhe von 1000 Euro übernimmt, wie sieht das rechtlich aus.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
MeiGeu
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In der Wohlverhaltensphase haben Sie ausschließlich die Obliegenheiten nach § 295 InsO einzuhalten. Gleichwohl denke ich, dass auch im Insolvenzverfahren die Erstattung der Umzugskosten durch den Arbeitgeber als Aufwandsentschädigungen nach § 850 a ZPO anzusehen sind, insbesondere wenn der Umzug durch den Arbeitgeber veranlasst ist.
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Vielen Dank für die Antwort. Nach vielem Recherchieren im Internet glaube ich auch, dass mir nicht viel passieren kann und dem neuen Einsatzort nichts im Wege steht.