"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Unabsehbarer Krankenstand  (Gelesen 2221 mal)

Mondbasis

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 33
Unabsehbarer Krankenstand
« am: 10. Juli 2014, 20:51:18 »


Hallo,
wir haben jetzt schon paarmal versucht mit dem Treuhänder meines Mannes Kontakaufzunehmen, aber der hält es nicht für notwendig uns mal zu Antworten. Mein Mann Hatte eine Schulter OP und da ist es noch nicht abzusehen wie lang er Krankgeschrieben ist. Auf jeden Fall wird er die 6 Wochen überschreiten, denn die Ärzte sagten schon im voraus dass es bis zu einem dreiviertel Jahr die Genesung gehen kann. Unsere Frage ist: Wie läuft die ganze Sache ab, das mit dem Pfändbetrag; an wen muß das Geld geschickt werden? Wie wird es abgerechnet; macht es die Krankenkasse; oder müssen wir es machen? Es wäre schön, wenn ihr uns weiterhelfen könntet. Vielen herzlichen Dank Mondbasis
Gespeichert
 

katzenfrau2

  • Gast
Re: Unabsehbarer Krankenstand
« Antwort #1 am: 10. Juli 2014, 21:32:56 »

Hallo Mondbasis, hier meine Erfahrungen.

Ich habe Th und AG mitgeteilt (schriftlich, mit Übergabeeinschreiben), dass ich längerfristig KG beziehen würde.
Ic habe es dann so gemacht, dass ich nach Eingang des KG die Summe dem TH mitgeteilt habe (mit Nachweis) und
er mir dann den abzuführenden Betrag geschrieben hat.
Wenn Euer  TH sich nicht so gerne rührt, würde ich auf jeden Fall den Sachverhalt per Einschreiben mit Übergabe
mitteilen, sicher ist sicher.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfern,
cat
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Unabsehbarer Krankenstand
« Antwort #2 am: 11. Juli 2014, 09:07:57 »

Wichtig ist, dem TH rechtzeitig mitzuteilen, dass ab dem Tag X Krankengeld gezahlt wird. Dazu noch die Krankenkasse mitteilen. Dann sollte der TH eigentlich in der Lage sein, die Krankenkasse zur Abführung des pfändbaren Teils aufzufordern.
Wird trotzdem deinem Mann das volle Krankengeld ausgezahlt, dann einfach anhand der Pfändungstabelle rechnen und auf das Treuhandkonto überweisen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz