Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Mondbasis am 10. Juli 2014, 20:51:18

Titel: Unabsehbarer Krankenstand
Beitrag von: Mondbasis am 10. Juli 2014, 20:51:18

Hallo,
wir haben jetzt schon paarmal versucht mit dem Treuhänder meines Mannes Kontakaufzunehmen, aber der hält es nicht für notwendig uns mal zu Antworten. Mein Mann Hatte eine Schulter OP und da ist es noch nicht abzusehen wie lang er Krankgeschrieben ist. Auf jeden Fall wird er die 6 Wochen überschreiten, denn die Ärzte sagten schon im voraus dass es bis zu einem dreiviertel Jahr die Genesung gehen kann. Unsere Frage ist: Wie läuft die ganze Sache ab, das mit dem Pfändbetrag; an wen muß das Geld geschickt werden? Wie wird es abgerechnet; macht es die Krankenkasse; oder müssen wir es machen? Es wäre schön, wenn ihr uns weiterhelfen könntet. Vielen herzlichen Dank Mondbasis
Titel: Re: Unabsehbarer Krankenstand
Beitrag von: katzenfrau2 am 10. Juli 2014, 21:32:56
Hallo Mondbasis, hier meine Erfahrungen.

Ich habe Th und AG mitgeteilt (schriftlich, mit Übergabeeinschreiben), dass ich längerfristig KG beziehen würde.
Ic habe es dann so gemacht, dass ich nach Eingang des KG die Summe dem TH mitgeteilt habe (mit Nachweis) und
er mir dann den abzuführenden Betrag geschrieben hat.
Wenn Euer  TH sich nicht so gerne rührt, würde ich auf jeden Fall den Sachverhalt per Einschreiben mit Übergabe
mitteilen, sicher ist sicher.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfern,
cat
Titel: Re: Unabsehbarer Krankenstand
Beitrag von: Der_Alte am 11. Juli 2014, 09:07:57
Wichtig ist, dem TH rechtzeitig mitzuteilen, dass ab dem Tag X Krankengeld gezahlt wird. Dazu noch die Krankenkasse mitteilen. Dann sollte der TH eigentlich in der Lage sein, die Krankenkasse zur Abführung des pfändbaren Teils aufzufordern.
Wird trotzdem deinem Mann das volle Krankengeld ausgezahlt, dann einfach anhand der Pfändungstabelle rechnen und auf das Treuhandkonto überweisen.