Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sunshine mona am 21. Februar 2009, 16:22:59

Titel: UND SOFORT DIE NÄCHSTE FRAGE
Beitrag von: sunshine mona am 21. Februar 2009, 16:22:59
DER SOHN MEINES FREUNDES IST AB NÄCHSTEN MONATNICHT MEHR UNTERHALTSBERECHTIGT ! DAS HEISST MEIN FREUND IST NIEMANDEM MEHR ZUM UNTERHALT VERPFLICHTET.WEM MUSS ER DAS MELDEN??
LG SUNSHINE MONA
Titel: Re: UND SOFORT DIE NÄCHSTE FRAGE
Beitrag von: paps am 21. Februar 2009, 21:18:44
Grundsätzlich endet die Unterhaltspflich nie.

Ob der Sohn noch berechtigt ist, ist eine andere Frage.
Wieso sollte diese Berechtigung enden?
Titel: Re: UND SOFORT DIE NÄCHSTE FRAGE
Beitrag von: sunshine mona am 22. Februar 2009, 10:42:24
 :biggrin:Hallo paps,danke für die schnellen Antworten erst mal!!!
Der Sohn fällt aus dem Unterhalt ,da er durch seinen Auszug ,ein elternunabhängiges Bafög erhält. Seine Gesamteinnahmen belaufen sich von daher auf mehr als 640.- Euro. Deshalb gehe ich davon aus ,das er nicht mehr Unterhaltsberechtigt ist!
Oder doch??
Bin leider in solchen Dingen eher unwissend :rougi:
LG sunshine mona
Titel: Re: UND SOFORT DIE NÄCHSTE FRAGE
Beitrag von: paps am 22. Februar 2009, 17:17:00
Die Frage ist, ob noch Unterhaltsleistungen fällig sind.
Auch 640,- könnten u.U. zu wenig sein um sich selbst zu versorgen.

Man kann aber davon ausgehen, dass es die Unterhaltsberechtigung entfallen wird.

Es sollte zumindest dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit dieser anders berechnen kann.