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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: unerlaubte Handlung  (Gelesen 5173 mal)

Rudolf61

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unerlaubte Handlung
« am: 16. Oktober 2008, 11:30:45 »

Hallo,
Ich bekam am 5.8.2008 vom Gericht die Restschuldbefreiung erteilt. Während der Wohlverhaltensphase haben 2 Gläubiger(AOK Sachsen u. KKH) Forderungen aus "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" angemeldet. Dem habe ich schriftlich beim
Insolvenzgericht widersprochen.
Nun meldet sich nach der Restschuldbefreing  die IKK mit Forderungen  aus einer"vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" an.
Hat schon jemand mit diesem Sachverhalt zu tun gehabt und wie wurde dieses Problem gelöst?Ich habe das Gefühl ,daß sich jetzt alle Gläubiger wieder melden(hatte vor kurzem Forderungen von einem Inkassobüro,wurde aber mit Eurer Hilfe gelöst))
Rudolf 61
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2008, 11:38:19 von Rudolf61 »
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ThoFa

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2008, 11:47:13 »

Hallo,

gab es einen Feststellungsprozess ?

MfG

ThoFa
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Rudolf61

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2008, 09:25:30 »

Nein,es gab keinen Feststellungsbeschluß
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ThoFa

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2008, 09:38:31 »

Hallo,

dann kann die IKK auch nicht mehr vollstrecken. Die unerlaubte Handlung hätte festgestellt werden müssen.

MfG

ThoFa
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Rudolf61

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2008, 13:07:19 »

Danke für den Hinwies,ich werde mich wieder melden,wenn ich mich mit der IKK in Verbindung gesetzt habe.
MfG Rudolf61
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Rudolf61

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #5 am: 22. Oktober 2008, 10:56:29 »

Hallo Thofa,
zu meiner Problematik hab ich festgestellt,daß shon ein schreiben vom 6.6.2002 existiert aber in der Hektik nicht  in Widerspruch gegangen bin.Nach bisherigen Informationen ist nach §175 Inso zulässig,so daß ich wohl oder übel auf dieser Forderung sitzenbleiben muß.Noch eine Frage?Wie vehält es sich mit dem Feststellungsprozess?
MfG Rudolf61
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ThoFa

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #6 am: 22. Oktober 2008, 12:14:33 »

Hallo,

wenn die unerlaubte Handlung formgerecht angemeldet wurde und Sie keinen Einspruch eingelegt haben, dann ist Sie als solche festgestellt. Dann bedarf es natürlich auch keines Feststellungsprozesse mehr und Sie kommen um die Zahlung nicht umhin.

Allerdings kommt mir jetzt einiges merkwürdig vor:

Sie schreiben, dass Sie den unerlaubten Handlungen schriftlich widersprochen haben. Hatten Sie ein schriftliches Verfahren ?

MfG

ThoFa
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Rudolf61

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #7 am: 22. Oktober 2008, 17:01:42 »

Hallo  Thofa,
nur in der Form,dß ich ein Schreiben vom Insolvenzgericht bekam ,das ddie Gläubiger(AOK u.IKK) eine Forderung aus" einer unerlaubten Handlung" angemeldet haben und ich ddie Möglichkeit habe zu Widersprechen.Habe ich aber beim 1.Schreiben(6.6.2002 versäumt)
Somit wäre die Forderung gem.§175  ggültig,so die auskunft vom Insolvenzgericht.
MfG
Rudolf61
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ThoFa

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #8 am: 22. Oktober 2008, 19:16:17 »

Hallo,

wenn es einen so genannten Prüf- und Berichtstermin gegeben hat, es also nicht schriftlich verhandelt wurde, dann hätten Sie sich das Papier für die Widersprüche sparen können. Der Widerspruch ist nämlich im Termin mündlich einzulegen.

MfG

ThoFa
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Rudolf61

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #9 am: 23. Oktober 2008, 10:55:22 »

Hallo Thofa,
Du hast Recht,im 1.Schreiben vom Insolvenzgericht(6.6.2002) wurde hingewiesen,daß die Möglichkeit besteht im Prüfungstermin zu widersprechen.Vom Insolvenzverwalter wurde mir damals aber mitgeteilt das ich nicht am Prüfungstermin teilnehmen muß.Beim 2.Schreiben(2.6..2004)wurde aber festgelegt das ich schriftl.widersprechen kann was ich auch getan habe.
Dr 1.Termin wurde somit vom mir aus heute unerklärlichen Gründen versäumt.somit werde ich wohl diese Forderung anerkennen müssen.Meine derzeitige finanzielle Situation hat sich aber nicht gebessert(gesundheitl.Gründe,so daß ich keine Einkünfte habe).
MfG
Rudolf61
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Medion

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #10 am: 23. Oktober 2008, 20:00:30 »

Hallo Rudolf61,

ich habe eine ähnliche Situation (AOK Sachsen)
Habe mir alle Bescheide nochmals genaustens durchgelesen.
Auch ich habe Widerspruch eingelegt (schriftlich) Allerdings steht da:
Man muss zum Termin persönlich erscheinen oder seinen Insolvenzbeauftragten die schriftliche Genehmigung
der Vertretung deiner Interessen erteilen.
Hast du das nicht getan, war dein Widerspruch leider nutzlos. Die Forderung bleibt offen.

Was mich aber mal interessiert..... wird diese Forderung verzinst oder bleibt es beim angemeldeten Betrag?

Vielen Dank für deine Mühe

Medion
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Rudolf61

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #11 am: 23. Oktober 2008, 20:24:31 »

Hallo Medion,
im 1.schreiben war im"vom Gericht bestimmten Prüfungstermin"(ich habe aber keinen Termin erhalten.
im 2.Schreiben wurde auf schriftl.Widerspruch verwiesen.
Im schreiben von IKK erhöht sich der Betrag um Säumniszuschläge in Höhe von 11,50 Euro ab dem 29.10.2008
Ich habe nochmal meine Untelagen durchgesehen und da muß der Prüfungstermin am 25.06.2002gewesen sein.
Ich habe eine Insolvenztabelle erhalten die aber nicht vollständig ist(Warum weiß  ich nicht)
Ich habe heeute nochmal mit meinem Insolveenzverwalter gesprochen,war aber mit seiner Auskunft nicht zufrieden.Nach seiner Auskunft wäre die Forderung richtig und die anderen Krankenkassen könnten sic   h auch noch melden.bin aber mit dieser Auskunft nicht einverstanden.
MfG Rudolf61
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Medion

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Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #12 am: 23. Oktober 2008, 21:22:41 »

Hy Rudolf,

klar ist das sch....  schau doch nochmal genau deine Schreiben durch. Gibts da nicht etwas dabei, wo steht: Widerspruch konnte nicht eingelegt werden, da....  bzw. wo du ausdrücklich auf Vollmachten an den Insolvenzbetreuer oder persönliches Erscheinen hingewiesen wurdest?

Hast du deinem Insolvenzbetreuer Vollmacht erteilt, konsultiere den doch mal.

Das Problem ist eben, das solche Gläubiger wie z.B. Krankenkassen etc. ihre Rechte durchbekommen.
Ich selbst hatte ja bereits angefangen Raten zu zahlen.

Ich galube zu "unserer" Zeit der Insolvenzeröffnung wußte eigentlich noch keiner so Recht, wie er sich richtig verhält.
Nun haben wir leider, aus Unwissenheit, das Nachsehen :-(



LG
Medion


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