Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: steffi1810 am 26. August 2008, 12:07:26
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hallo bin neu hier und habe direkt mal ein paar Fragen und hoffe das Ihr mir etwas weiterhelfen könnt.
Also: Mein Mann hatte vor 2 jahren einen Arbeitsunfall woraus sich jetzt eine Unfallrente von der Bg ergibt.Er ist in der Wohlverhaltensphase und nun meine Fragen.Er bekommt eine rückerstattung seit wieder aufnahme der Arbeit bis heute und dieses beträgt 9.000 € ca.und dann eine monatliche Rente von 680 €.
Müssen wir die 9.000 direkt an den Verwalter weiter geben,den mein Mann benötigt einen neuen wagen da er eine neue Stelle hat und sonst nicht die Arbeitsstelle halten kann.Mir ist klar das es ein gebrauchter sein muß.Gibt es eine möglichkeit das sie 9.000 nicht an den Isoverw gehen? Und wie sieht es mit der Monatlichen Rente aus?
würde mich über Antworten oder Hilfstellungen sehr freuen
lg steffi1810
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alles was mit Gesundheit und Erhaltung/ Ausfahl der arbeitskraft gezahlt wird ,wäre nicht pfändbar laut § 850 e ZPO. Kannst de Glück haben, wenn dann nur ein Anteil nach tabelle, und versteuern müßt ihr noch! bei mir isesähnlich .aber es kann auch eine Verfügung geben. vielGlück!! Holli