Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Diskus am 26. Juni 2014, 16:03:57
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Guten Tag,
ich bin mitten in meiner Privatinsolvenz, bekomme zur Zeit Hartz4 und habe 2 unterhaltspflichtige Kinder. Damit ich die Kinder sehen kann bekomme ich Leistungen vom Jobcenter. Unterhalt bekommt die Mutter zur Zeit nicht.
Nun habe ich die Möglichkeit nach drei Jahren Arbeitslosigkeit einen befristeten ein Jahresvertag als Dozent zu bekommen.
Das Jobcenter stellt mir Geld zu Verfügung damit ich mir einen PKW kaufen kann. Ohne den könnte ich die Arbeitsstelle nicht annehmen. Ich muss als Dozent täglich drei Standorte anfahren. Die längste einfache Strecke beträgt 86km.
Mein Verdienst liegt bei 1200 Netto. Durch die Insolvenz habe ich einen Selbstbehalt von ca. 1000,00. Die restlichen 200,00 würden meine Kinder, soweit ich informiert bin, als Unterhalt bekommen.
Von den 1000,00 Euro kann ich aber nicht meinen gesamten Unterhalt, die Fahrtkosten zu den Kindern, der und meine Verpflegung wenn Sie bei mir sind, plus die Benzinkosten zur Arbeitsstelle die ich trotz Gastank auf ca. 180-200 Euro schätze bezahlen.
Bin gerade für jeden Ratschlag dankbar weil ich ohne Hilfe auf meine Kinder verzichten müßte da ich die Fahrten und Verpflegung nicht mehr bezahlen kann.
Gruß
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Hallo,
verstehe die Frage nicht ganz.
1.200,00 EUR netto bei zwei unterhaltspflichtigen Personen, ist da nichts pfändbar. Also insolvenzrechtlich kein Problem.
MfG
ThoFa
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@ ThoFa
Es ist eine "Pfändung" nach Unterhaltsrecht, wo der Selbstbehalt des Unterhalt leistenden
1000,00 € beträgt. Hat er netto 1200 € sind 200 € für (anteiligen) Unterhalt fällig.
Fällig wäre ja eigentlich für 2 Kinder mehr als dieser Betrag an Mindestunterhalt.
(siehe Düsseldorfer Tabelle): Geht solange bis man genug für den Mindestunterhalt verdient.
Dann bleibt was übrig, wobei es dann wieder auch zu Insolvenzpfändungen kommen kann.
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hallo,
habe eben in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen,
und sie haben bei 2 unterhaltspflichtigen Personen erst ein pfändbares Einkommen,
wenn du mehr als 1640,-€ netto verdienst. :biggrin:
Hoffe es hilft! LG Conni :cheesy:
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Sowas steht wirklich in der Düsseldorfer Tabelle??
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Diese Tabelle ist extra dafür da!
Fest stellen wieviel vom Gehalt zum pfänden einbehalten werden kann.
Schönen Abend noch! :biggrin:
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Ob diese gelben Faschingsmasken den Wahrheitsgehalt der Aussage unterstreichen sollen - ich weiß es nicht.
Jedenfalls gibt's zur Berechnung pfändungsfreien Einkommens die Pfändungstabelle, und ja, die gilt auch in Düsseldorf.
Während die Düsseldorfer Tabelle meist ausschlaggebend ist für die Berechnung fälligen Unterhaltes.
Schönen Morgen noch!
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Wenn du es nicht glaubst, na gut.
Ich habe die Tabelle von meiner TH bekommen und zahle seit 3 Jahren mein Pfändungssumme von dieser Tabelle.
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Was ist das für ein Durcheinander?
Das pfändbare Einkommen wird nach der "Pfändungstabelle" ermittelt.
(Dabei spielen natürlich auch Unterhaltsfragen eine Rolle.)
Die "Düsseldorfer Tabelle" des OLG Düsseldorf ist die Standardisierung
u.a. des Kindesunterhalts und ist unabhängig von Insolvenzen.
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oh,oh..
ich muß mich entschuldigen!
Ich nannte die Tabelle Düsseldorfer Tabelle.
Nachdem Autor: KarlPaul nun auch was schrieb, schaute ich nach und stimmt .
Ich habe die Pfändungsliste und nicht die D. Tabelle.
Aber abgelesen habe ich richtig.
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"Von den 1000,00 Euro kann ich aber nicht meinen gesamten Unterhalt, die Fahrtkosten zu den Kindern, der und meine Verpflegung wenn Sie bei mir sind, plus die Benzinkosten zur Arbeitsstelle die ich trotz Gastank auf ca. 180-200 Euro schätze bezahlen."
Zurück zur Ausgangsfrage, das geht natürlich nicht auf.
Und ein Auto braucht ja nicht nur Kraftstoff.
Helfen tut nur mehr Geld, der Arbeitgeber macht es sich leicht wenn er die dienstlichen
Fahrtkosten nicht erstattet. Zu mal dies dann sogar pfändungsfrei wäre.
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Dienstliche Fahrtkosten ist gut. Ich lese da was von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle ist aber gerade keine "Dienstfahrt" sonder reines Privatvergnügen.
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@ Eidechse
"Ich muss als Dozent täglich drei Standorte anfahren."
Das sieht mir aber nicht als reinen Arbeitsweg aus. Ist aber nicht meine Baustelle.
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Von den 1000,00 Euro kann ich aber nicht meinen gesamten Unterhalt, die Fahrtkosten zu den Kindern, der und meine Verpflegung wenn Sie bei mir sind, plus die Benzinkosten zur Arbeitsstelle die ich trotz Gastank auf ca. 180-200 Euro schätze bezahlen.
Doch Doch das geht schon.
mir bleiben wegen der in der PI nachteiligen Anrechnung des Firmenwagens nur ca. 800 Euro im Monat übrig!
Lass das Arbeiten lieber sein - hast nur Stress und noch weniger Geld in der Tasche.
Auch wenn Du nicht in der PI wärst würde sich das ganze durch die Kosten für den Sprit und die Kosten die noch zusätzlich duch die Benutzng/Abnutzung des Fahrzeugs entstehen nicht rechnen.