Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Vali71 am 22. September 2008, 21:38:07
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Hallo Leute! Bin neu hier. Ganz zufällig endeckt. Ich muss ab September Unterhalt bezahlen und mein Insolvenzverwalter hat mir geschrieben dass in diesem Fall kein Geld für die Masse übrig bleibt. Was danach kommt, hat er nicht geschrieben, auch meine e-mail blieb unbeantwortet. Weiss jemand die Antwort auf meine Frage? M.f.G.
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Verfahrensart?
Stand des Verfahrens?
Ob für die Mass etwas übrig bleibt, wäre nur von Bedeutung, wenn kei Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und kein Antrag auf eigene RSB gestellt wurde.
Der IV hat die weitere unterhaltsberechtigte Person zu akzeptieren.
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Hallo! Danke für´s antworten. Sie haben mich gefragt welche Verfahrensart ich habe? Entschuldigen Sie die Frage: Welche gibts denn? Und wie unterscheidet man die? IV ist ebenfalls am 01.04. 2008 eröffnet. Antrag auf RSB habe ich gestellt und Stundung der Kosten des Eröffnungsverfahren wurde bewilligt. Mein Problem ligt daran , das ich zu späht zum Familienanwalt gegangen bin um Unterhalthöhe zu meinem jetzigem Gehalt anzupassen. Jetzt soll ich bei 1260 EUR netto, 664 EUR Unterhalt zahlen. Mein Gehalt wurde beim Arbeitgeber per Gerichtsbeschluss gepfändet. Anwalt will Abänderungsklage einreichen. M.f.G
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Verfahrensarten:
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz (Aktenzeichen IN... oder IK....
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Hallo, in Aktenzeichen steht: IN. Also - Regelinsolvenz.
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Hallo,
auf Ihre aktuelle Insolvenz hat das keine Auswirkung.
MfG
ThoFa