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Autor Thema: Unterhaltsberechtigt ? Mein Ehemann erhält Leistungen zur Teilhabe  (Gelesen 2121 mal)

Andrea2008

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am Arbeitsleben von der BFA. Wir haben zusammen ein Kind (10).
Wäre mein Mann auch unterhaltsberechtigt? Ich werde ab 0.06. ca. 1.500,00 netto verdienen.

Liebe Grüße und ganz lieben Dank für eine Rückantwort.
Andrea
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Der_Alte

  • Gast

Grundsätzlich ist der Ehegatte unterhaltsberechtigte Person.
Allerdings könnte der TH bei Gericht einen Antrag stellen, dass aufgrund eigenen Einkommens des Ehemanns dieser zukünftig nicht mher zu berücksichtigen ist. Das Gericht würde Sie zur Stellungnahme auffordern und danach entscheiden. Sollte das Nettoeinkommen des Mannes über 600 € monatlich liegen, dürfte einem solchen Antrag wohl stattgegeben werden.

Da im Juli die Pfändungsfreibeträge angehoben werden, wird allerdings bei Ihrem Gehalt nur ein sehr kleiner pfändbarer Betrag entstehen.
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Andrea2008

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Ganz lieben Dank für die Anwort!!!

Mein Mann erhält € 1.350,00 von der BFA. Also werde ich den entsprechenden Betrag abführen. Was darf ich eigentlich vom Urlaubsgeld behalten? Und vom Weihnachtsgeld? Alles? Problem: Auf er kommenden Abrechnung mit dem höheren Gehalt wird auch das Urlaubsgeld ausgewiesen sein. Ich weiß jetzt garnicht, was ich dann abführen muss auf das Pfändungskonto.

Liebe Grüße und schöne Pfingsten!
Andrea
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Der_Alte

  • Gast

Von dem Einkommen Ihres Mannes ist überhaupt nicht abzuführen.

Die Pfändung betrifft ausschließlich Ihr eigenes Einkommen. Bei 1500 € netto mit einer unterhaltsberechtigten Person wären es nach der aktuellen Tabelle 41,95 €, ab Juli 2013 30,83 €.
Solange allerdings kein gerichtlicher Beschluss vorliegt, dass Ihr Ehemann nicht mehr als unterhaltsberechtigte Person zu rechnen ist, haben Sie mit 1500 € netto kein pfändbares Einkommen. Sie brauchen auch nichts freiwillig abzuführen. Es ist Sache des Treuhänders, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Tut er es nicht, kann es nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden, denn Sie haben sich in dr ABtretungserklärung verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens herauszugeben. Und da sich der pfändbare Teil aus der gesetzlichen Regelung erschließt, ist Ihr Mann bis zu einem anderweitigen Beschluss unterhaltsberechtigt.
Urlaubsgeld ist vollständig pfändungsfrei, Weihnachtsgeld bis zu einem Betrag von 500 €.
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Andrea2008

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DANKE FÜR DIE SUPERTOLLE ANTWORT!!!!
Ich bin echt froh, dass es solch ein Forum gibt!!! 

Schöne Grüße
Andrea
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