Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Stachelritter am 18. Oktober 2009, 15:04:43

Titel: Unterhaltsberechtigt oder nicht?
Beitrag von: Stachelritter am 18. Oktober 2009, 15:04:43
Erst einmal ein Hallo in die Runde. Bei der Suche nach Antworten auf meine Fragen bin ich auf dieses Forum gestossen und versuche nun einmal mein Problem zu schildern.

Mein Verbraucherinsolvenzverfahren wurde im Juli 2006 mit einem Nullplan eröffnet. Zu dieser Zeit war ich arbeitsuchend und deshalb unter der Pfändungsgrenze. Vor ca. einem jahr wurde das Verfahren aufgehoben und ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Nun bin ich seit September diesen Jahres selbständig und werde im November die ersten Umsätze aus einem Honorarvertrag einstreichen. Nach Einnahmen/Ausgabenrechnung bleibt mir dann gerade etwas mehr als die bisherigen Regelsätze unserer kompletten Bedarfsgemeinschaft zusammen was bedeutet dass unsere Bedürftigkeit beendet wäre. Nun ist es aber so dass der 6 jährige Sohn meiner Frau, aus einer früheren Beziehung, seit 5 Jahren in unserem Haushalt lebt. Unterhalt vom leiblichen Vater beziehen weder der Kleine noch meine Frau da dessen Verdienst unter der Pfändungsgrenze liegt. Kontakt zu diesem "Vater" gibt es ebenfalls keinen und ich sehe den Kleinen zu 100% als meinen Sohn. Gilt denn nun unser Sohn als unterhaltsberechtigt mir gegenüber oder muss ich damit rechnen dass lediglich meine Frau und unsere gemeinsame Tochter berücksichtigt werden? Dann würde nämlich der Fall eintreten dass wir nach Pfändung wieder in die Bedürftigkeit nach SGB2 fallen was ich auf keinen Fall will. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüsse
Titel: Re: Unterhaltsberechtigt oder nicht?
Beitrag von: rookie am 19. Oktober 2009, 07:19:37
Hallo,

unterhaltsberechtigt sind nur leibliche und Adoptivkinder.

Für eine Berücksichtigung hinsichtlich des Unterhalts müssten Sie den Jungen adoptieren.

Hoffe Ihnen geholfen zu haben.

PS. Der Kindsvater muss m.E. auch anteilmässig Unterhalt zahlen auch wenn er unter der Pfändungsgrenze liegt.

Ihre Frau kann auch  beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Die holen sich das schon wieder beim "Erzeuger"...

Titel: Re: Unterhaltsberechtigt oder nicht?
Beitrag von: paps am 19. Oktober 2009, 17:40:39
Es bestünde noch die Möglichkeit, den pfändbaren Betrag heraufsetzen zu lassen.(850f ZPO)
Begründung: besondere Ausgaben / hier Naturalunterhalt für das Kind. 

Wobei bei einer Selbständigen/Freiberuflichen Tätigkeit ja sowieso 295(2) InsO -Vergleichseinkommen_ greift.
Sie müßten Sich alo an dem Nettoverdienst eines Angestellten in ihrer selbständigen Tätigkeit orientieren.