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Autor Thema: Unterhaltspflichtige Person, Arbeitgeber reagiert nicht  (Gelesen 2704 mal)

teute

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Unterhaltspflichtige Person, Arbeitgeber reagiert nicht
« am: 03. August 2013, 06:34:07 »

Hallo,

Wie ich hier schon letztens geschrieben habe wegen einer Unterhaltspflichtige Person.

Meinen Arbeitgeber angeschrieben und Ihnen mitgeteilt das ich meine Frau als Unterhaltspflichtige
Person anerkannt haben will.

Auch denen ein Urteil mitgeschickt.

Das scheint unsere Lohnbuchhaltung aber nicht zu stören.
Habe jetzt die Abrechnung bekommen und wieder keine Person anerkannt.

Habe Lohnsteuerklasse 4
Verheiratet seit April 2013
In der Wohlverhaltensphase.

Wie kann ich meinen Arbeitgeber überzeugen ,das er dir Person anzuerkennen hat bis das Inso Gericht
anders entscheidet.
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Der_Alte

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Re: Unterhaltspflichtige Person, Arbeitgeber reagiert nicht
« Antwort #1 am: 03. August 2013, 09:17:09 »

Ich würde den Arbeitgeber scriftlich auffordern das Gehalt neu entsprechend der gesetzlichen Regel aus § 850 c ZPO zu berechnen und den seit April 2013 fehlerhaft an den Treuhänder abgeführten Pfändungsteil zurückfordern. Im Schreibn wäre eine Fristsetzung von maximal vier Wochen angemessen.
Wenn der Arbeitgeber darauf nicht reagiert muss man wohl den Gang zum Arbeitsgericht in Betracht ziehen.
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teute

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Re: Unterhaltspflichtige Person, Arbeitgeber reagiert nicht
« Antwort #2 am: 03. August 2013, 16:31:12 »

Habe den Arbeitgeber schon schriftlich aufgefordert.
Ergebnis siehe oben.


teute
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Insokalle

Re: Unterhaltspflichtige Person, Arbeitgeber reagiert nicht
« Antwort #3 am: 03. August 2013, 17:42:55 »

bei der Buchhaltung und/oder AG an die Tür geklopft?
ein persönlicher Dialog in netter Form kann auch helfen
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teute

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Re: Unterhaltspflichtige Person, Arbeitgeber reagiert nicht
« Antwort #4 am: 04. August 2013, 07:18:25 »

alles schon versucht,
telefonisch, schriftlich.

vorbeigehen geht nicht 250 km entfernt.

und nun ?

was für Optionen gibt es noch.

teute
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Der_Alte

  • Gast
Re: Unterhaltspflichtige Person, Arbeitgeber reagiert nicht
« Antwort #5 am: 04. August 2013, 12:59:00 »

Neben der Möglichkeit einer Klage gibt es vielleicht auch noch die Chance, den Betriebsrat einzuschalten. Wenn alles nicht hilft bleibt allerdings letztlich nur die Klage.

Klage vor dem Arbeitsgericht kann man ohne Anwalt selbst führen; wenn Sie in der Gewerkschaft sind erhalten Sie möglicherweise auch von dort Unterstützung.
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