Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: MASKIM am 21. Januar 2009, 09:28:12
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Hallo,
ich habe solche Situation:
ich bin verheiratet, habe einen Sohn. Meine Frau hat aber noch ein Kind, das mit uns logischerweise wohnt. Da es nich mein leibliches Kind ist, habe ich nur zwei Unterhaltspflichtigen Personen. Für das Kind bekommt meine Frau kein Unterhalt, da der Vater irgendwo in Russland wohnt, also nicht zu ermitteln.
Da ich de facto 3 Unterhaltspflichtige Personen habe, gibt es Möglichkeit Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, ausser das Kind zu adoptieren?
Danke für die Antworten.
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Sie können nur versuchen eine Entscheidung des Inso-Gerichtes, in analoger Anwendung des § 850 f ZPO, zu erreichen.
Begründung sollte in die Richtng gehen, dass es zwingend geboten ist,zumindest den notwendigen Lebensunterhalt für das Kind sicherzustellen, wenn die Mutter keine oder nur geringe Einkünfte hat.
Das OLG Frankfurt hat zumindest für eine nichteheliche Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft schon mal so entschieden.
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Hallo paps,
haben Sie nicht die Entscheidung von OLG irgendwo gespeichert?
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steht die Entscheidung nicht irgendwo hier im Forum.
Ja ich habe Sie gespeichert. (http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/249FA400E6172E51C12574EF004357DA/$file/24u14607.pdf)
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Danke paps. Aber wenn ich erlich bin, hab 2 mal durch gelesen, kein Wort verstanden. die deutsche Sprache kann echt so kompliziert sein. werde noch 10 mal lesen müssen.
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letztlich hat sich das OLG auf die Seite des Schuldners begeben und festgestellt, dass bei einer nach SGB anerkannten Bedarfsgemeinschaft, auch eine Berücksichtigung bei den pfändbaren Beträgen stattfinden muß.
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Ich hatte ähnliche Konstellation. Frau mit 2 Kindern geheiratet und einen eigenen Sohn. Frau hat nicht gearbeitet aber Kinder bekamen Unterhalt seitens Kindsvater.
Nach Gespräch mit IV durfte ich ab sofort 4 Unterhaltsverpflichtungen zugrunde legen !!!!
Seiner Ansicht nach gewähre ich den Stiefkindern einen Naturalunterhalt und da Frau kein Einkommen hat sitzt sie mit im Boot.
Habe mittlerweile echt das Gefühl das keiner so gaaaanz genau weiss wie was wann wo.........
Also learning by doing....
Grüsse georgtanner
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Naja, zumindest hat eine mittlere Ebene der Gerichte mal die Diskrepanz zwischen SGB und ZPO erkannt.