Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: foxtra am 29. März 2009, 18:43:36

Titel: Unterlagen aufbewahren?
Beitrag von: foxtra am 29. März 2009, 18:43:36
Hallo an alle,

ich erreiche bald die WVP und möchte die ganze Angelegenheit damit zunächst ad acta legen. Wie sieht das eigentlich mit den entsprechenden Unterlagen der diversen Gläubiger aus? Sollte ich diese aufbewahren? Ich meine damit die entsprechenden Rechnungen, der damit zusammenhängende Schriftverkehr, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie Klagen und Urteile.

Ich würde dies alles sehr gerne entsorgen, bin froh, wenn ich das los bin, es füllt mehrere Ordner und jeder Blick darauf zehrt an den Nerven.

Spricht etwas dagegen, wenn ich alles entsorge oder sollte ich zumindest die entsprechenden Titel aufbewahren?

LG

Foxtra
Titel: Re: Unterlagen aufbewahren?
Beitrag von: juergengrisu am 29. März 2009, 21:03:32
Hi Foxtra :hi:

Ich würde sie bis zur Erteilung der RSB aufbewahren...

Beste Grüße von Juergengrisu
Titel: Re: Unterlagen aufbewahren?
Beitrag von: paps am 30. März 2009, 07:43:58
Die wichtigsten Unterlagen sollten bis zur entgültigen Rechtskraft der RSB aufbewahrt werden (1 Jahr nach Erteilung der RSB)
Titel: Re: Unterlagen aufbewahren?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 30. März 2009, 18:33:02
Ich würde auch alle Ordner noch ne ganze Weile aufbewahren und zwar im Keller in der hintersten Ecke. Es könnte ja passieren, dass doch noch mal jemand kommt und was will.
Titel: Re: Unterlagen aufbewahren?
Beitrag von: makro am 30. März 2009, 22:55:58
Ich würde auch alle Ordner noch ne ganze Weile aufbewahren und zwar im Keller in der hintersten Ecke. Es könnte ja passieren, dass doch noch mal jemand kommt und was will.

Genau aus diesem Grunde würde ich,wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, die Unterlagen vernichten. Was weg ist, das ist weg!