Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: makro am 23. Januar 2011, 01:00:38

Titel: Unterlagen beim Insolvenzverwalter
Beitrag von: makro am 23. Januar 2011, 01:00:38
Ich bin ja nun seit Anfang Januar in der WVP, das Insolvenzverfahren an sich ist also beendet. Was ist mit den Unterlagen die der Insolvenzverwalter (Bilanzen, Mietverträge etc.) am Anfang bekommen hatte? Kann ich die zurückfordern oder benötigt er die Unterlagen noch?
Titel: Re: Unterlagen beim Insolvenzverwalter
Beitrag von: Insokalle am 23. Januar 2011, 09:24:41
Meines Wissens hat der IV die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten auch für Geschäftsunterlagen der Schuldner. Das kann zu pragmatischen Problemen führen, sprich, irgendwann fehlt es am Platz. Einige IV geben deswegen die Unterlagen zurück, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrem IV nach, wie er es handhabt.
Titel: Re: Unterlagen beim Insolvenzverwalter
Beitrag von: makro am 23. Januar 2011, 09:37:07
Guten Morgen, ich habe ja als (ehemaliger) Unternehmer auch die Pflicht der Aufbewahrung. Diese Unterlagen befinden sich ja bei mir. Ich frage ihn mal ob er mir die Sachen zurückbringt, denn es befinden sich dort die kompletten Einkommenssteuerbescheinigungen (langes Wort) seit 2001 und andere für mich nicht ganz unwichtige Dinge. Das heißt aber, nach Abschluss des Verfahrens sind die Unterlagen für den IV entbehrlich?
Titel: Re: Unterlagen beim Insolvenzverwalter
Beitrag von: Insokalle am 23. Januar 2011, 18:57:05
so spontan fällt mir nicht ein, wozu er sie noch brauchen könnte
Arbeitsbescheinigungen für evtl ehemalige AN vielleicht