Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Honigzitrone am 06. Januar 2012, 13:49:31
-
Hallo!
Ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhatensperiode. Und werde bald Mutterschaftsgeld (was die Höhe meines Arbeitsgehaltes entspricht) bekommen. Sind die Pfändungen genau so, wie es bei meinem Gehalt der Fall ist?
-
Unpfändbar sind Ansprüche auf Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes, soweit das Mutterschaftsgeld nicht aus einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit herrührt, bis zur Höhe des Erziehungsgeldes nach § 5 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder des Elterngeldes nach § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, soweit es die anrechnungsfreien Beträge nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nicht übersteigt
Gruss Schuldenheini