Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sakal am 29. Juli 2011, 11:01:33
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Hallo,
ich habe für meine Frage im Forum leider nichts genaueres gefunden;
deshalb meine Frage:
Darf ich in der WVP also nach dem Schlusstermin mit Ankündigung der
RSB einen Zimmer in meiner Wohnung untervermieten?
Einnahmen aus der Untervermietung sind m.E. nicht von der Abtretung erfasst.
Oder irre ich mich?
Hab große Angst meine RSB zu gefährden.
Vielen Dank.
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Mieteinnahmen gelten in der WVP nicht als Abtretungspflichtig!
Ist Ihr Verfahren schon aufgehoben per Beschluss oder haben sie "nur" die Ankündigung der RSB erhalten?
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Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe einen Beschluss mit Ankündigung der RSB.
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Wenn das Verfahren noch nicht Aufgehoben ist, sind sie noch nicht in der WVP!
Darüber erhalten Sie einen separaten Beschluss.
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Habe mich falsch ausgedrückt.
Habe auch einen Beschluss, daß das Verfahren aufgehoben wurde.
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...damit verstoße ich also auch nicht gegen die Obliegenheiten des §295 und §296 ?
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Meiner Ansicht nach nicht!