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Autor Thema: Creditreform - Kontoführungsgebühren  (Gelesen 3122 mal)

BlueVision

  • Gast
Creditreform - Kontoführungsgebühren
« am: 27. Juli 2011, 10:49:22 »

Hallo zusammen,

nach meiner geplatzten Insolvenz, melde ich mich auch noch einmal zu Wort.

Nach einem Jahr meldet sich auf einmal noch ein Kleingläubiger, die Creditreform, mit einer Forderung der EWE. Ich habe nach Erhalt des Schreibens gleich telefonisch mitgeteilt, dass ich bereit bin 10€ monatlich zu zahlen. Gestern kam dann die Bestätigung nebst Ratenzahlungsvereinbarung. Dort soll ich nun unterschreiben, dass ich mich verpflichte 1,50€ zzgl. MwSt. für die Kontoführungsgebühren zu zahlen.

Des Weiteren sind in dieser Ratenzahlungsvereinbarung Punkte aufgeführt, das ich jede Änderung meines Einkommens der Creditreform mitzuteilen habe. Dann wird darauf verwiesen, dass 5 Tage nach dem kein Geldeingang verbucht werden kann, sofortige Pfändungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Dann ist mir aufgefallen, dass beim ersten Schreiben eine Forderung in Höhe von: 484€ bestand und bei dem nächsten Schreiben, 3 Tage später gleich eine Forderung von: 492€ ohne Aufführung der weiteren Kosten. Ist das so rechtens?

Ich habe habe nun ein Fax gesendet, indem ich erkläre, dass ich mich mit dieser Ratenzahlungsvereinbarung nicht einverstanden erkläre und um Übersendung der Kontonummer nebst Verwendungszweck gebeten.   

Habt Ihr Erfahrungen mit der Creditreform gemacht und wie würdet Ihr weiter verbleiben?
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Insokalle

Re: Creditreform - Kontoführungsgebühren
« Antwort #1 am: 27. Juli 2011, 11:59:12 »

Diese Ratenzahlungsvordrucke sind typisch für Inkassos. Ich hatte mich an anderer Stelle schon darüber aufgeregt. Auf die Kosten besteht kein Anspruch. Sie haben sich schon richtig verhalten. Diese Vordrucke sollte man auf keinen Fall akzeptieren. Sie zahlen sich sonst dumm und dämlich und beim Gläubiger kommt nichts an, weil die Hälfte der Rate in den Taschen des Inkassos verschwindet.
Sie können eine detaillierte Forderungsaufstellung anfordern, aber da stehen vermutlich wieder andere Zahlen drin. Aber darauf können Sie vielleicht aufbauen. Sie nehmen die Hauptforderung, Zinsen und berechtigte Kosten und unterbreiten ein eigenes Angebot.
Kontogebühr etc. akzeptieren Sie nicht. Ihre Rate wird ausdrücklich und ungekürzt zunächst auf die Hauptforderung, dann auf die berechtigten Kosten und Zinsen verrechnet. Falls Sie jetzt schon etwas zahlen wollen, dann ausdrücklich nur auf die Hauptforderung. Sonst kommen Sie nie davon runter.
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BlueVision

  • Gast
Re: Creditreform - Kontoführungsgebühren
« Antwort #2 am: 27. Juli 2011, 12:33:56 »

Danke Insokalle,

ich werde nun das Antwortschreiben der Creditrefom abwarten. Eine Aufstellung der genauen Forderung der EWE nebst Nebenkosten liegt mir bereits vor. Ein Schuldenvergleich wurde direkt abgelehnt, auf eine Ratenzahlung von 10€ monatlich würden sie sich aber einlassen.

Was macht man nun im Falle, falls die Creditreform, so wie im letzten Schreiben geschrieben auf die Ratenzahlungsvereinbarung besteht? In meinem letzten Schreiben an die Creditreform habe ich mitgeteilt, das ich bereit bin die 10€ monatlich ohne weitere Kosten, wie Kontoführungsgebühren oder ähnliches zu zahlen.

Habe auch mal irgendwo gelesen, dass Kosten wie Kontoführungsgebühren nicht rechtens sind. Die Creditreform schriebt aber, dass die Kosten für die Kontoführungsgebühren an den Gläubiger zu zahlen sind. Zitat: Für die Monatliche Kontoführung während der Ratenzahlung erstatten Sie dem Gläubiger einen Betrag von 1,50€zzgl. gesetzlicher MwSt."

Wie sollte ich mich nun weiterhin verhalten?
« Letzte Änderung: 27. Juli 2011, 12:35:50 von BlueVision »
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Fallera

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Re: Creditreform - Kontoführungsgebühren
« Antwort #3 am: 27. Juli 2011, 12:43:41 »

AG Dortmund 125 C 1278/95
Ein Inkasso-Büro hat keinen Anspruch auf eine pauschale Gebühr für die Führung eines Inkassokontos.
" ...die Tatsache, daß ein sogenanntes Inkassokonto geführt wird, verursacht diese Kosten nicht. Entweder ist dies ein Stück Papier, auf dem der Kläger nachhält, welche forderung ihm noch zusteht, oder dies ist, so der Kläger denn inzwischen mit Computer arbeitet, eine entsprechende Datei. Beides sind ganz normale Hilfsmittel und Arbeitsmittel in jedem Büro..."

Desweiteren gibt es unzählige Urteile bzgl. Inkassogebühren etc.!

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BlueVision

  • Gast
Re: Creditreform - Kontoführungsgebühren
« Antwort #4 am: 27. Juli 2011, 13:16:18 »

So, habe gerade mal den Gläubiger direkt kontaktiert. Seitens der EWE wird keine Kontoführungsgebühr erhoben.

Nach Rücksprache mit der Creditreform hat man nun ein neues Schreiben verfasst, in dem die ursprüngliche Forderung von 484€ festgelegt wurde und zahlbar mit 10€ monatlich ist. Es muss nun auch keine Ratenzahlungsvereinbarung mehr unterschrieben an die Creditreform gesendet werden.

Den genauen Schriftsatz werde ich bei Erhalt hier posten.

Bedanke mich für die schnelle Hilfe.

Gruß BlueVision
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Fallera

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Re: Creditreform - Kontoführungsgebühren
« Antwort #5 am: 27. Juli 2011, 13:18:12 »

Und wieder ein Beispiel dafür, dass man nicht alles was man von Inkassounternehmen etc. bekommt auch so annehmen muss!

Glückwunsch!  :juchu:
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BlueVision

  • Gast
Re: Creditreform - Kontoführungsgebühren
« Antwort #6 am: 28. Juli 2011, 17:47:09 »

So, heute kam die schriftliche Antwort von der Creditreform.


Zitat
Sehr geehrter Herr XXX,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.07.2011 bestätigen wir Ihnen hiermit, dass wir mit der Ratenzahlung in Höhe von 10,00 EUR ab 01.08.2011 einverstanden sind. Bei einer pünktlichen Ratenzahlung, werden wir die gegen Sie bestehende Forderung auf 482,75 EUR festschreiben und auf die Berechnung von weiteren Kosten und Zinsen verzichten. Wir behalten uns vor, von dieser Vereinbarung zurück zu treten, falls die Ratenzahlung nicht PÜNKTLICH erfolgt oder ausbleibt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.



Ich denke, dass nun alles in Ordnung ist. Also nicht immer alles gleich unterschreiben, was sie fordern...  :juchu:
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