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Autor Thema: Untervermietung  (Gelesen 1733 mal)

sakal

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Untervermietung
« am: 29. Juli 2011, 11:01:33 »

Hallo,

ich habe für meine Frage im Forum leider nichts genaueres gefunden;
deshalb meine Frage:

Darf ich in der WVP also nach dem Schlusstermin mit Ankündigung der
RSB einen Zimmer in meiner Wohnung untervermieten?

Einnahmen aus der Untervermietung sind m.E. nicht von der Abtretung erfasst.
Oder irre ich mich?

Hab große Angst meine RSB zu gefährden.

Vielen Dank.
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Fallera

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Re: Untervermietung
« Antwort #1 am: 29. Juli 2011, 11:26:53 »

Mieteinnahmen gelten in der WVP nicht als Abtretungspflichtig!

Ist Ihr Verfahren schon aufgehoben per Beschluss oder haben sie "nur" die Ankündigung der RSB erhalten?
« Letzte Änderung: 29. Juli 2011, 11:36:20 von Fallera »
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sakal

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Re: Untervermietung
« Antwort #2 am: 29. Juli 2011, 11:33:24 »

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe einen Beschluss mit Ankündigung der RSB.
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Fallera

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Re: Untervermietung
« Antwort #3 am: 29. Juli 2011, 11:37:05 »

Wenn das Verfahren noch nicht Aufgehoben ist, sind sie noch nicht in der WVP!

Darüber erhalten Sie einen separaten Beschluss.
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sakal

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Re: Untervermietung
« Antwort #4 am: 29. Juli 2011, 11:42:30 »

Habe mich falsch ausgedrückt.

Habe auch einen Beschluss, daß das Verfahren aufgehoben wurde.
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sakal

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Re: Untervermietung
« Antwort #5 am: 29. Juli 2011, 11:45:39 »

...damit verstoße ich also auch nicht gegen die Obliegenheiten des §295 und §296 ?
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Fallera

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Re: Untervermietung
« Antwort #6 am: 29. Juli 2011, 11:50:59 »

Meiner Ansicht nach nicht!
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