Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Lottefeder am 16. Januar 2012, 21:44:52
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Hallo ihr da draussen,
habe ein Problem.Bin in der Wohlverhaltensperiode,habe mit meinem ehemaligem Chef eine Abfindung geregelt,inklusive Urlaubsgeld.Firma hat dummer Weise das Geld zu der Insolvenzverwalterin überwiesen.Meine Frage wegen dem Urlaubsgeld,zählt das als Einkommen dazu und wird gepfändet oder habe ich die Möglichkeit auf auf ein bißchen Geld und noch dazu bin Hartz 4.Wäre schön wenn jemand Rat wüßte was man machen könnte :thumbup:Danke im vorraus
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Urlaubsgeld ist vollständig unpfändbar, nicht aber die Abfindung des Urlaubs in Geld, so wie es hier voraussichtlich ausgezahlt wurde.
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Mal die Suchfunktion nutzen.
Zu Abfindung und Urlaubs"abfindung"Geld wurde schon einiges geschrieben.
Die Abfindung für nicht genommenen Urlaub unterliegt im Auszahlungsmonat der normalen Pfändung lt. Tabelle.
Da Sie jetzt H4 beziehen, könnte man an beim Gericht eine teilweise Freigabe beantragen.
I.d.R den Ausgleich für 1/2 Jahr zwischen H4 und dem bisherigen Netto.