Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cgschmidt am 20. Juli 2012, 12:02:53
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Hallo,
für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im voraus :cheesy:
Es geht um Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Hier im Forum habe ich gelesen, dass in der Verbraucherinsolvenz Weihnachtsgeld bis 500 € pfändungsfrei gestellt ist, und dass Urlaubsgeld komplett nicht gepfändet werden darf (zum Urlaubsgeld siehe folgende jüngste Rechtssprechung:
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/privatinsolvenz-urlaubsgeld-kann-gepfaendet-werden-399669 (http://www.juraforum.de/recht-gesetz/privatinsolvenz-urlaubsgeld-kann-gepfaendet-werden-399669)
Demnach kann der Arbeitnehmer das Urlaubsgeld komplett behalten.
In meinem Fall ist lt. Tarifvertrag der Diakonie/Kirche das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in eine "Jahressonderzahlung" umfirmiert worden. 50 % werden im November und 50 % im Juli ausgezahlt.
Nun hat mir der Arbeitgeber in diesem Monat diese 50 % der Jahressonderzahlung komplett in die Pfändungstabelle eingerechnet und natürlich abgezogen.
Kann ich hiergegen etwas unternehmen oder ist der AG auf der rechtlich sicheren Seite????
Vielen Dank nochmal!
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Claus-seit 12 Tagen mit erteilter RSB
Scheint korrekt zu sein.
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Genau mit dieser Fragestellung würde ich das Insolvenzgericht anschreiben und um Klärung bitten.