Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Tigremonster am 29. April 2007, 23:05:36
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Hallo.
Seit Ende letzten Jahres läuft mein (Regel)-Insolvenzverfahren und von meinen Gehalt wird
monatlich brav ein gewisser Teil (entsprechend Pfändungstabelle) gepfändet.
Im Mai bekomme ich nun Urlaubsgeld. Ich habe in einer Broschüre der Bundesregierung gelesen, dass das Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld nur zu 50 % gepfändet werden darf.
Meine Frage;
Stimmt das? und wenn ja wo steht das?
Danke für Euere Info schon vorab.
P.S. Finde das Forum noch immer total gut.
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Nun ja nicht ganz.Urlaubsgeld i.d.R. unpfändbar ; Weihnachtsgeld bis 500,-unpfändbar
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html (http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html)