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Autor Thema: Urlaubsgeld  (Gelesen 2383 mal)

Minty

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Urlaubsgeld
« am: 11. Mai 2012, 16:38:56 »

Hallo und guten Tag,

ich verfolge diese Seiten mit großen interesse und erhoffe mir von Euch eine Antwort, die bei mri vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen kann.
Danke dafür schon mal im voraus.

Kurze Erläuterung der Sachlage:
Lebe in einer Bedarfsgemeinschft und befinde mich selber in Erwerbsminderungsrente. Stehe in Privatinsolvenz und befinde mich gerade in der Wohlverhaltensphase. Ende Mai dieses Jahres läuft mein Arbeitsverhältnis aus. Das Unternehmen zahlt mir am Ende der Kündigungszeit noch Urlaubsgeld aus (reines Urlaubsgeld ohne Gehalt). Nun würde mich interessieren in wie weit dieser Betrag dann pfändbar ist, oder durch Freibeträge abgesichert ist. Aufgrund von Krankheit war mir nicht möglich diesen Urlaub zu nehmen und deshalb wird er mir nun am Ende des Arbeitsvedrhältnisses ausgezahlt.
Unterhaltszahlungen werden für 1 Kind geleistet.

Vielen Dank,
LG
Minty

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Der_Alte

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Re: Urlaubsgeld
« Antwort #1 am: 11. Mai 2012, 17:58:22 »

Was Ihr Arbeitgeber auszahlt ist kein Urlaubsgeld im Sinne eines Zuschusses zum Urlaub, sondern er findet den nicht genommenen Urlaub in Geld ab. Das gilt als Arbeitseinkommen und wird vollständig in die Berechnung des pfändbaren Betrages eingerechnet.
Gespeichert
 

Minty

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Re: Urlaubsgeld
« Antwort #2 am: 11. Mai 2012, 18:22:25 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Um ein bessres Verständnis für mcih zu erhalten, lege ich folgende Zahlen zugrunde:
Urlaubsgeld: ca. 6000€ brutto
Erwerbsminderungsrente: 743€
Unterhaltspflicht 1 Kind: 244€
Steuerklasse 1
Würde bei dieser Konstelation überhaupt etwas für mich übrig bleiben?
Und wenn ja, ist der TH dazu verpflichtet, mir die eventuell zustehende Summe zu überweisen.
Was muss ich tun, wenn der Arbeitgeber, mir komplett das Geld überweist? Muss ich dann das Geld, das zuviel da ist beim TH abführen?
Wird dann die Pfändungstabelle zugrunde gelegt?
Vielen Dank nochmals,
LG
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Der_Alte

  • Gast
Re: Urlaubsgeld
« Antwort #3 am: 11. Mai 2012, 19:24:17 »

Rente und Arbeitseinkommen werden nur auf Antrag zusammengerechnet, so dass bis dahin von einer getrennten Berechnung auszugehen ist.
Von der Erwerbsunfähigkeitsrente wird nichts abgezogen.
Von 6000 € Urlaubsabgeltung bleiben 3376 € übrig, davon werden 1089,09 € als pfändbar an den Treuhänder abgeführt, der Rest wird Ihnen ausgezahlt.

Sollte der Arbeitgeber Ihnen das gesamte Geld auszahlen, hätte Sie die Verpflichtung, den Treuhänder zu informieren und den Betrag selbst abzuführen. Auch hier ist natürlich die Pfändungstabelle zugrunde zu legen.
Gespeichert
 

Minty

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Re: Urlaubsgeld
« Antwort #4 am: 11. Mai 2012, 20:15:52 »

Vielen Dank für diese positive Information!!!
Da bin ich ja mal gespannt, ob mein Treuhänder so nett ist, mir das Geld zu überweisen, nachdem er den "Pflichtanteil" abgezogen hat.

Kann nur sagen, super Sache dieses Forum und werde mich auch weiterhin, vertrauensvoll an Euch wenden!

LG
Gespeichert
 
 

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