Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: nr45 am 25. April 2008, 18:28:11
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Hallo liebes Forum,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode, verdiene gut in einem Angestelltenverhältnis und habe immer brav meine pfändbaren Beträge abgeführt.
Jetzt muss ich mir Urlaub des letzten Jahres auszahlen lassen.
Ist dieser zusätzliche Betrag, der zu meinem normalen Gehalt dazu addiert wird auch pfändbar nach Pfändungstabelle?
Danke
nr45
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Paps anders als Urlaubsentgeld, ist der in Geld ausbezahlte Urlaubsausgleich pfändbar.
ME. gab es da mal ein Urteil, bei einem entlassenen AN, der noch Forderungen an den alten Betrieb hatte und unter Pfändung stand.