Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Smudo67 am 16. Februar 2011, 07:55:58
-
Hallo Zusammen,
ich befinde mich in der WVP und bin im April fertig. Aufgrund eines Arbeitsunfalls bekomme ich ab sofort von der BG eine Unfallrente. Die Nachzahlung für die Zeit der Antragstellung habe ich dieser Tage bekommen. Laut TH soll die Rente auf meinen Lohn mit angerechnet und gepfändet werden natürlich möchte er auch von der Nachzahlung seinen Teil.
Bevor ich jetzt falsch rechne meine erste Frage.
Ich verteile die Nachzahlung auf die vergangenen Monate, rechne die monatl.Rente zum Nettolohn dazu und gehe nach der Tabelle. Ist das so richtig?
Beim durchsehen meiner Gehaltsabrechnung ist mir nun aufgefallen,dass mein Urlaubsgeld voll angerechnet worden ist, so wie es aussieht schon die ganzen Jahre. Es ist meine Schuld, ich hatte aufpassen müssen, aber was kann ich jetzt noch machen? Das Lohnbüro werde ich gleich anrufen, ganz klar, nur kann ich wenigsten das letzte Urlaubsgeld vom Juli 2010 noch zurück fordern?
Mit freundlichen Grüßen
Smudo
-
Hallo,
ich habe mit dem Steuerbüro telefoniert.
Da ich zweimal im Jahr Urlaubsgeld (Sommer, Winter Betriebsferien) bekomme gilt dies nicht als Einmalzahlung und wird voll angerechnet.Ich dachte Urlaubsgeld wäre Urlaubsgeld :dntknw:
Ich habe mir schon Kopfweh angegooglet und habe nichts dazu gefunden. Weiß jemand von euch was ?
Mit freundlichen Grüßen
Smudo
-
Müsste nach § 850a ZPO unpfändbar sein!
§ 850a
Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
Bez. der Winterbetriebsferien könnte dies auch als Weihnachtsgeld angesehen werden und davon wären "nur" max. 500 EUR unpfändbar!
-
m.E.:
Wenn das Geld zwar als Urlaubsgeld gekennzeichnet ist, dafür aber kein anderes monatliches Gehalt fließt (Betriebsferien, kein Einkommen, AG bezahlt den Ausfall mit Urlaubsgeld) dürfte es sich um normales monatliches Einkommen handeln, das pfändbar ist.
Unfallrenten sind unpfändbar.(850b ZPO)
Jedoch kann der Th einen Antrag auf Zusammenrechnung beim Insolvenzgericht stellen.
Dazu wird die Nachzahlung auf die Monate verteilt und mit dem Einkommen dieser Monate zusammengerechnet.
Danach kann nach Tabelle gepfändet werden.
Aber eben erst nach einem entsprechenden Beschluss des Inso-Gerichtes.
-
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Das Urlaubsgeld wird mit dem Gehalt ausbezahlt. Ich habe bei der Schuldnerberatung nochmal nach gefragt und hier scheint es tatsächlich um die Einmalzahlung zu gehen, die bei mir nicht gegeben ist. Beim Weihnachtsgeld war alles korrekt berechnet.
Die Auskunft über die Unfallrente war dort gleich. Ich hab den Bescheid an den TH weiter geleitet und werde morgen mehr erfahren.
Gruß
Smudo
-
Dann könnte man zumindest einen Antrag auf Anerkennung einer Zahlung als Urlaubsgeld im Sinne des 850a ZPO stellen.
Bei Ihnen aber mit wenig Aussicht auf Erfolg, da die Zahlungen ja bereits an den TH gegangen sind.
Vielleicht bekommen Sie ja einen Teil davon zurück, wenn der Motivationsrabatt greifen sollte.
-
Hallo,
ja wegen dem Motivationsrabatt bin ich auch ratlos.
Ich habe nochmal nachgeschaut dort steht Die Laufzeit der Abtretungserklärung beginnt mit dem 28.04.2006
und endet am 28.04.2012. Steht mir dieser Rabatt denn zu? :gruebel:
Gruß
Smudo
-
Wann wurde Ihr Verfahren aufgehoben?
-
Das Verfahren wurde am 12.12.2006 aufgehoben.
Gruß
Smudo
-
Dann ist das 4. Jahr am 12.12.2010 beendet wurden.