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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Verfahren bald abgeschlossen - Beginn der Wohlverh.periode  (Gelesen 3648 mal)

Stadtfuchs

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Verfahren bald abgeschlossen - Beginn der Wohlverh.periode
« am: 13. November 2010, 11:39:18 »

Hallo,
ich habe vor kurzem einen Brief des IV und des IG erhalten, das der Schlusstermin angesetzt ist, Frist bis zum 17. Dezember 10, und das dies dann in meine Wohlverhaltensperiode übergeleitet wird.

Okay, das liest sich alles ja schon mal schön und gut. Ich habe auch vor längerer Zeit meinen IV gefragt, was sich denn dann für mich in der Wohlverhaltensperiode ändert etc... oder ob die Inso einfach so weiterläuft wie bisher. Er meinte darauf, das sich hier für mich nichts ändert und alles so bleibt wie gehabt.

Nun hab ich aber schon hier im forum des öfteren gelesen, das man in der Wohlverhaltensperiode

- auf dem Konto wieder ansparen darf.

- der Lohnsteuerausgleich z.b. von nächsten Jahr mir komplett bleiben würde.

Gibt es denn noch einige Punkte die sich ändern würden oder wo ich wieder mehr Möglichkeiten habe ?


Über eine kurze Info bzw. Punkte die sich ändern wäre ich sehr dankbar.


Vielen dank.

Stadtfuchs
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horst69

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Re: Verfahren bald abgeschlossen - Beginn der Wohlverh.periode
« Antwort #1 am: 13. November 2010, 11:43:15 »

In der WVP ändert sich für dich einiges !!

Du darfst wieder Vermögen bilden, Steuererstattungen behalten.

Der IV wird zum TH und verliert seine überwachende Funktion, er ist dann nur noch Treuhänder !
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Fallera

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Re: Verfahren bald abgeschlossen - Beginn der Wohlverh.periode
« Antwort #2 am: 13. November 2010, 11:54:33 »

Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Übergang in dei WVP erhalten sie die Verfügungsgewalt über Ihre finanziellen Belange zurück! Sie dürfen wieder Vermögen bilden und sofern keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde, steht Ihnen auch die Steuererstattung wieder in vollem Umfang zu.

 Desweiteren haben sie sich fortan an die Obliegenheiten gemäß §295Inso. zu halten.
§ 295
Obliegenheiten des Schuldners
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

1.   eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.   Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.   jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.   Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.



« Letzte Änderung: 13. November 2010, 11:57:20 von Fallera »
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Stadtfuchs

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Re: Verfahren bald abgeschlossen - Beginn der Wohlverh.periode
« Antwort #3 am: 13. November 2010, 12:02:20 »

Hallo,
erstmal danke für Eure schnellen Antworten - das geht ja echt fix :-)))

Ok, ich bin in einem Arbeitsverhältniss auf Teilzeit - Basis, sprich ich habe nichts zu pfänden.
Ich schicke jedes Monat meine Lohnabrechnung in Kopie an meinen IV und bezahle freiwillig monatlich 25 .- € auf ein vom IV angelegtes Konto.

Was heisst dies genau, das aus dem IV ein Treuhänder wird ? Es wird sich ja an diesem nicht viel ändern, das ich meine Lohnabr. schicke und meinen Beitrag leiste oder ? Ich denke mir schon, bei meinem Nettoverdienst , STKL 5, sind 25 Euro eine Menge Holz , nur, ich weiss für was ich es bezahle und ich habe dann am Ende der 6 Jahre meine Ruhe wegen der Kosten weil dies Geld ja dafür gedacht ist....

Könnte mir eigentlich jetzt in der Frist bis zum 17 Dezember was passieren, das mir irgendwas versagt werden könnte ?? Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen oder ähnliches, bin in einem Arbeitsverhältniss etc....

vielen Dank für Eure Hilfe :-)

Stadtfuchs
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Stadtfuchs

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Re: Verfahren bald abgeschlossen - Beginn der Wohlverh.periode
« Antwort #4 am: 13. November 2010, 12:04:01 »

ach ja noch ein Satz,
man erhält wieder die Verfügungsgewalt über die finanziellen Belange zurück...

das heisst genau ???

ja ich weiss, Fragen über Fragen.... ;-)
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Fallera

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Re: Verfahren bald abgeschlossen - Beginn der Wohlverh.periode
« Antwort #5 am: 13. November 2010, 12:15:35 »

Das aus einem Insolvenzverwalter ein Treuhänder wird ist so nicht korrekt!

Von einem Insolvenzverwalter spricht man im Regelinsolvenzverfahren, während man im Verbraucherinsolvenzverfahren von einem Treuhänder spricht. Auch Unterscheiden sich die Rechte eines Insolvenzverwalters und Treuhänders.
Für Sie ändert sich aber was den TH angeht eigentlich nichts. Sie verfahren einfach wie bislang auch und halten sich brav an die o. g. Obliegenheiten.

Das sie die Verfügungsgewalt zurückerlangen heißt einfach, dass sie wieder für Ihre finanziellen Belange selbstverantwortlich sind, sprich z. B. Steuererklärungen selbst wieder erstellen müssen, Sparkonten eröffnen etc.

Wenn sie sich nichts zu schulden haben kommen lassen, brauchen sie auch nicht zu befürchten, dass Ihnen jemand an den Karren fahren möchte.
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Stadtfuchs

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Re: Verfahren bald abgeschlossen - Beginn der Wohlverh.periode
« Antwort #6 am: 13. November 2010, 12:57:47 »

Hallo,

okay, danke schön für die Antworten und ich glaub, mir fällt jetzt so keine Frage dazu mehr ein - herzlichen Dank dafür :-)

Ach ja, Frist ist bis 17. Dezember 2010. Bekomme ich dann anschliessend nochmals Bescheid, das die WVP begonnen hat, oder bleibt es bei dem einen Schreiben ?

Betreff Sparbuch bzw. Konto : Heisst dies dann, das ich auf die SPK gehen könnte, ein sparbuch eröffne und auf diesem wieder ansparen kann ohne das mir in der Zukunft was passieren könnte mit dem Sparbuch? Nur mal so als Beispiel.... wäre ja zu schön um wahr zu sein :-)

Herzlichen Dank für meine letzte Frage, bzw. Antwort.

Stadtfuchs
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Fallera

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Re: Verfahren bald abgeschlossen - Beginn der Wohlverh.periode
« Antwort #7 am: 13. November 2010, 13:30:57 »

Ach ja, Frist ist bis 17. Dezember 2010. Bekomme ich dann anschliessend nochmals Bescheid, das die WVP begonnen hat, oder bleibt es bei dem einen Schreiben ?
- Sie bekommen ein Schreiben, dass das Verfahren aufgehoben wurde und damit sind sie dann in der WVP angekommen.

Bez. Ihrer Frage des Sparbuches betreffend: Ja, genau das heisst es!
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Feuerwald

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Re: Verfahren bald abgeschlossen - Beginn der Wohlverh.periode
« Antwort #8 am: 13. November 2010, 15:01:43 »

"Von einem Insolvenzverwalter spricht man im Regelinsolvenzverfahren, während man im Verbraucherinsolvenzverfahren von einem Treuhänder spricht"


Von einem Treuhänder spricht man einheitlich im Restschuldbefreiungsverfahren / Wohlverhaltensphase (§ 291 InsO) und zwar gleich, ob zuvor ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen wurde.

In der Verbraucherinsolvenz werden die Aufgaben anstelle von einem  Insolvenzverwalter von einem Treuhänder (§ 292 InsO) wahrgenommen. Dieser wird abweichend von § 291 Abs. 2 InsO bereits bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt.

Der Treuhänder in eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren hat gegenüber dem Insolvenzverwalter in einem Regelinsolvenzverfahren etwas eingeschränkte Aufgaben und Befugnisse, bspw:


- Zur Anfechtung von Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 ist nicht der Treuhänder, sondern jeder Insolvenzgläubiger berechtigt.
- Der Treuhänder ist nicht zur Verwertung von Gegenständen berechtigt, an denen Pfandrechte oder andere Absonderungsrechte bestehen. Das Verwertungsrecht steht dem Gläubiger zu. § 173 Abs. 2 gilt entsprechend.



"Das aus einem Insolvenzverwalter ein Treuhänder wird ist so nicht korrekt!"

Eigentlich doch. Der IV wird zum TH. Das ist sogar ganz wesendlich. 

Einen Insolvenzverwalter kann es in der WVP nicht mehr geben, da es kein Insolvenzverfahren mehr gibt.

Die Funktionen und die rechtliche Stellung des TH sind in der WVP bis auf die im § 292 InsO beschriebenen Aufgaben beschränkt. 

Vielen TH ist das selbst nicht ganz bewusst und meinen,

nach wie vor Herr des Verfahrens zu sein. Dabei werden dem IV mit Aufhegung des Insolvenzverwalters Schwert und Schild und Pferd und Lanze genommen. Der TH steht dann also recht "nackt" im  Feld und kann keine großen Taten mehr vollbringen.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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