Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Insolvent2008 am 14. Februar 2010, 20:49:27

Titel: Verfahrenskosten Stundung aufgehoben
Beitrag von: Insolvent2008 am 14. Februar 2010, 20:49:27
Hallo Ihr Lieben,
ich habe vom Amtsgericht einen Beschluß bekommen, den ich nicht wirklich verstehe.

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wird die durch den Beschluß vom 02.01.2008 bewilligte Stundung der Verfahrenskosten für dasEröffnungs - und das Hausverfahren aufgehoben.
Gründe

Nach § 4 abs. 2 kann das Gericht die Stundung aufheben, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Stundung nicht mehr vorliegen.
Nachdem ausweislich des Berichts des Insolvenzverwalters vom 09.12.2009 eine die Massekosten deckende Masse vorhanden ist, besteht für eine weiterre Bebehaltung der Stundung der Kosten für das Hauptverfahren keine Veranlassung mehr.



Nun ich habe keine ausreichende Masse , also das denke ich jedenfalls.
Ich lebe alleine und habe ein Einkommen von 1100 Euro brutto .

Es wäre nett , wenn mir das jemand erklären könnte .

lieben Gruß L.
Titel: Re: Verfahrenskosten Stundung aufgehoben
Beitrag von: rookie am 15. Februar 2010, 14:15:46
Am besten Sie fragen mal Ihren TH..denn der hat den Bericht ans Gericht verfasst...
Titel: Re: Verfahrenskosten Stundung aufgehoben
Beitrag von: Insolvent2008 am 15. Februar 2010, 14:32:07
Es hat sich schon alles aufgeklärt. Statt der Mietkaution hatte ich Sparanteile an meinen Vermieter vor der p. Insolvenz gekauft. Die durfte ich ( nochmals )  in Raten an den TH zahlen. Ich mußte die Zahlungen seit 2008 leisten , gesetzlich vorgeschrieben ist es seit 2009. Das ist die Masse und somit sind die Verfahrenskosten gedeckt.
Vielen lieben Dank