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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: saschlie am 19. April 2011, 17:30:33

Titel: Verfahrenskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters
Beitrag von: saschlie am 19. April 2011, 17:30:33
Hallo,
ich habe einige Fragen zu den Kosten des Verfahrens.

Eröffnet wurde das Verfahren im April 2008, aufgehoben im August 2010. Die Summe beläuft sich auf etwa 80.000 Euro.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde vom Gericht mit 2.400 Euro festgesetzt.
Gepfändet werden bei mir direkt auf das Konto des IV monatlich ca. 170 Euro. (keine Unterhaltskosten)

Nun die Fragen:
Ist die Vergütung des IV mit der o.g. Summe abgeschlossen?
Werden die Gerichtskosten aus den gepfändeten Beträgen beglichen?

Vielen Dank für die Antworten!
Titel: Re: Verfahrenskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters
Beitrag von: Der_Alte am 19. April 2011, 18:22:29
Aus den gepfändeten Beträgen werden zunächst die Verfahrenskosten gezahlt, also die Vergütung des Treuhänders und die Gerichtskosten. In der WVP erhält der Treuhänder weiterhin eine, allerdings geringere Vergütung. Die wird auch vor der Verteilung an die Gläubiger abgezogen.
Titel: Re: Verfahrenskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters
Beitrag von: saschlie am 19. April 2011, 18:39:55
Danke für die Antwort!
Gibt es Erfahrungswerte, wie hoch die Gerichtskosten in der Grössenordung meines Verfahrens sein werden?
Genügt mein gepfändetes Einkommen, um Gericht und IV auch in der WVP zu "befriedigen"?
Titel: Re: Verfahrenskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters
Beitrag von: paps am 19. April 2011, 18:48:31
Bei gut 12.000,- pfändbarem Betrag, sidn die Gerichts- und TH-Kosten gezahlt.
Für den Th ergeben sich noch 119,- jährlich und die Gerichtskosten dürften insgesamt bei 1500,- liegen.
Titel: Re: Verfahrenskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters
Beitrag von: Der_Alte am 19. April 2011, 18:54:14
Ja, bei 170 € im Monat dürfte das locker reichen.

Die Höhe der Gerichtskosten sind auch einige hundert €, aber auch das dürfte mit dem pfändbaren abgegolten werden. Die Gläubiger bekommen eben solange nichts bis diese Kosten beglichen sind.