Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kleine75 am 04. Juni 2016, 07:03:53

Titel: vergessener gläubiger
Beitrag von: kleine75 am 04. Juni 2016, 07:03:53
hallo liebes forum

ich bin seit 2011 in der inso und seit 2012 in der wohlverhaltsphase nun habe ich

das problem das sich ein glaubiger aus dänemark vor 2 tagen bei mir gemeldet hat

den habe ich aber total vergessen ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll

die schulden sind aus 2008 was passiert im schlimmsten fall ich weiss nicht weiter

ich habe nur noch ein jahr und 3 monate bis jetzt musste ich auch keine pfändungs

beiträge abführen der ab juli zwischen 30 und 60 euro

ich habe angst meine rsb zu verlieren

ich hoffe ihr könnt mir helfen

die schulden sind nicht tituliert
Titel: Re: vergessener gläubiger
Beitrag von: waldi am 04. Juni 2016, 09:26:21
Ich würde mal darauf tippen, dass die Ansprüche aus dieser dänischen Forderung verjährt sind. Das dürfte auch davon abhängig sein, was als Erfüllungs- bzw. Gerichtsort damals vereinbart worden ist.

Aus meiner Sicht wäre ein Schreiben an den Gläubiger sinnvoll, mit dem Inhalt, dass der Forderung wegen eingetretener Verjährung widersprochen wird.
Titel: Re: vergessener gläubiger
Beitrag von: Wandervogel am 04. Juni 2016, 11:06:21
Grundsätzlich ist für die Beurteilung, ob ein vergessener Gläubiger für die RSB gefährlich sein kann, die vergessene Summe wichtig. Bei einem Gläubiger mit 50 € an Forderungen lässt sich das Vergessen noch plausibel darstellen, bei 5000 € wird man es eher nicht als Folge von Schusseligkeit entschuldigen können. Wie hoch sind denn die dänischen Forderungen?

Eine weitere wichtige Frage ist, in welchem Verfahrensabschnitt man sich befindet. Im eigentlichen Insolvenzverfahren sind vergessene Gläubiger schon ein Problem und können die RSB kosten. Um welchen Verfahrensabschnitt handelt es sich also? Wohlverhaltensphase oder noch Insolvenzverfahren?

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein Schuldner einen Fehler 'heilt', z.B. durch Nachmeldung. Aber das muss rechtzeitig geschehen, bevor ein Gläubiger z.B. hässliche Anträge stellt.

Natürlich spielt es auch eine Rolle, ob es zu einer Gläubigerbenachteiligung gekommen ist. Wenn bislang kein pfändbares Einkommen vorhanden war, dann ist dem Gläubiger auch kein Schaden entstanden.



Titel: Re: vergessener gläubiger
Beitrag von: Insokalle am 05. Juni 2016, 16:39:32
In der Frage steht die Info: seit 2012 in der WVP.
Von einer Verfahrensaufhebung ausgehend, kann also wegen der vergessenen Forderung die RSB nicht mehr versagt werden.

Losgelöst davon, wenn es eine Forderung nach dänischem Recht ist, unterliegt sie ohnehin nicht der RSB.
Da die Forderung nicht tituliert ist, würde ich mich auch mit der Verjährungsfrage beschäftigen.
Titel: Re: vergessener gläubiger
Beitrag von: KarlPaul am 06. Juni 2016, 08:45:36
Zuerst sollte überprüft werden ob die Forderung aus Dänemark vielleicht verjährt ist. Welches Recht und welche Fristen hier gelten ist eine gute Frage.
Dänemark erkennt anscheinend die deutsche RSB nicht an. Allerdings kann diese Forderung nach erteilter RSB nicht in Deutschland vollstreckt werden.
Also für den Fall der Fälle auch nach der RSB Vermögenswerte in Dänemark vermeiden.