Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Vermaster am 26. April 2010, 20:42:00
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Andere Frage hat jemand Erfahrung :
Einen Vergleich mit den Gläubigern in der WPV
Wir stehen jetzt bei Restsumme 50 000 worauf der Vergleichantrag gestellt werden könnte.
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IK oder IN Verfahren ?
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IK oder IN Verfahren ?
???????????????????????????????????????????
Wir haben eine Privatinsolvenz
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... und ne "PI" gibt es gar nicht. Und ein "Wir"- Verfahren gibt es auch nicht.
Es dürfte sich vermutlich um zwei (?) Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren handeln? Dann würde das mit dem "wir" hinkommen.
Jetzt wäre noch der jeweilige aktuelle Verfahrensstand von belang.
Sind die zwei (?) Verbraucherinsolvenzverfahrens bereits aufgehoben, da Sie von einem Vergleich in der Wohlverhaltensphase (WPV ?) sprechen?
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Es sind Zwei Privatinsolvenzverfahren die Bis jetz geregelt laufen und nicht aufgehoben sind
Ist vor einen Vergleich eine Aufhebung erforderlich (bedenklich) sollte kein Vergleich zu stande kommen.
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Und beide haben eien eigenen TH
Bekomme nächste Woche eine Aufrechnung
Anfang Schuldenstand
Was wurde mit dem Geld aus den Pfändungen bereits gezahlt
Was ist der gegewärtige Schuldenstand.
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Es sind Zwei Privatinsolvenzverfahren die Bis jetz geregelt laufen und nicht aufgehoben sind
Ist vor einen Vergleich eine Aufhebung erforderlich (bedenklich) sollte kein Vergleich zu stande kommen.
Privatinsolvenzverfahren gibt es auch nicht..... :coffee:
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SCHLAUMEYYYEEER
WENN DU NICHT MEHR BEIZUTRAGEN HAST
TRAURIG WOHL SONST NICHT ZU TUN
VON TUTEN UND BLASEN WOHL AUCH KEINE AHNUNG
DANN HALTE DEINE TASTATUR STILL
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:lollol:
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SCHLAUMEYYYEEER
WENN DU NICHT MEHR BEIZUTRAGEN HAST
TRAURIG WOHL SONST NICHT ZU TUN
VON TUTEN UND BLASEN WOHL AUCH KEINE AHNUNG
DANN HALTE DEINE TASTATUR STILL
...........wobei ich vom Einen oder Anderen nicht abgeneigt wäre..... :wow:
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[ERASED]
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[ERASED]
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[ERASED]
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"IK" - Verfahren = Verbraucherinsolvenz
"IN" - Verfahren = Regelinsolvenz
:hi:
Wenn schon Ordnung dann doch so:
IN = Insolvenzverfahren
IK = Insolvenzkleinverfahren
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Im Verfahren könnte nach Absprache mit dem IV(TH) und dem Gericht eine Erteilung der RSB erfolgen, wenn alle Forderungen erledigt sind.
Allerdings sollte geklärt werden, dass man selber die Beträge an die Tabellengläubiger zahlt.
Der "Umweg" über die Masse führt nur zu höheren Vergütungen des IV(TH). :whistle:
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[ERASED]