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Autor Thema: Vergleich in der Wvp  (Gelesen 3125 mal)

omegab

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Vergleich in der Wvp
« am: 01. Juli 2012, 16:51:54 »

Hallo, ich bin nun seit einiger Zeit in der WVP und wollte den Gläubigern ein Angebot machen,damit ich das verfahren schneller abwickeln kann, bisher haben die Gläubiger 0,2%  vom TH bekommen, wie hoch sollte mein Angebot sein?

und muß jeder Gläubiger den gleichen % Satz bekommen ?
« Letzte Änderung: 01. Juli 2012, 18:19:24 von omegab »
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paps

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Re: Vergleich in der Wvp
« Antwort #1 am: 01. Juli 2012, 18:27:34 »

Zunächst die Frage, ob der Vergleich Sinn macht?

Bei 0,2 % sind die pfändbaren Beträge doch ehr gering!

Sie müßten schon ein erhebliches Mass an Neuschulden aufnehmen, um vorzeitig aus der WVP zu kommen.

Alle GL könnten individuell verglichen werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle

Re: Vergleich in der Wvp
« Antwort #2 am: 01. Juli 2012, 19:07:34 »

Meiner Meinung nach müssen alle Gläubiger wegen § 294 Abs. 2 InsO (Verbot von Sondervorteilen) die gleiche Quote bekommen.
Wie hoch die sein kann, hängt von einigen Faktoren ab, wie z.B. der Restlaufzeit, der Gläubigerstruktur, Art und Höhe der Forderungen, wieviel aufgetrieben werden kann usw.
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omegab

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Re: Vergleich in der Wvp
« Antwort #3 am: 02. Juli 2012, 08:08:30 »

ich habe noch 29 Monate vor mir, ich möchte den Vergleich machen da es mir doch erheblich in meiner "Freiheit" einschränkt und ich auch permanent ein ungutes Gefühl wegen Versagungsgründe habe, wo bei bisher alles korrekt gelaufen ist.

Gläubigersummen habe ich zwischen 1000€ und 80 Tausend €, wobei der größte Gäubiger aus der Verwandschaft kommt, er wäre schonmal mit allem einverstanden.
Gesamtschulden waren mal 250 tausend € :whistle:

 was mache ich nun jetzt mit der Quote?
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ThoFa

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Re: Vergleich in der Wvp
« Antwort #4 am: 02. Juli 2012, 12:04:14 »

Hallo,

Sie sind in der WVP, welchen angebeblichen Freiheitseinschränkungen unterliegen Sie denn?

MfG

ThoFa

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omegab

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Re: Vergleich in der Wvp
« Antwort #5 am: 02. Juli 2012, 13:34:41 »

das fängt beim Autokauf an , da das Finanzamt Gläubiger ist, neue Wohnung wegen Stellenwechsel ist außsichtslos , besseres Stellenangebot kann ich vergessen wegen der Pfändung(das hatte ich schon mal)............
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