Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: heliah am 05. Oktober 2010, 12:48:08

Titel: Vergleichsangebot an die Krankenkasse
Beitrag von: heliah am 05. Oktober 2010, 12:48:08
Hallo,

ich bin neu hier und hab zum Thema nichts das auf mich passen würde gefunden.
Meine Frage:

Ich bin seit 1/2005 in der Insolvenz Ende nun 1/2010, jetzt gibt es da noch von damals die
Krankenkasse die eine Gesamtsumme von 5.323,23 € verlangt, davon sind 1.011.20 € eine vorsätzlich
begangene unerlaubte Handlung!
Die Sekretärin von meinem Insolvenzverwalter meinte ich solle da ein Vergleich anstreben, wie
schreibe ich diesen Vergleich und wie hoch kann ich die Vergleichssumme anbieten??
Sie meinte es wäre gut das vor Ende zu machen, da ja am Verfahrensende die gesamten Kosten der Stundung
auf mich zukommen, da mein Einkommen in den letzten Jahren immer unter der Pfändungsfreigrenze lagen.

Vielen dank im voraus für die Hilfe.
MFG heliah
Titel: Re: Vergleichsangebot an die Krankenkasse
Beitrag von: horst69 am 05. Oktober 2010, 14:50:33
Hallo !

Komische Sekretärin!

Solange du noch in der WVP bist, darfst du gar keine Zahlungen leisten !!

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, das die Kasse sich auf einen Vergleich mit einer Einmalzahlung einlässt.
Warum auch, nach der Inso können die doch wieder lustig versuchen den Betrag zu bekommen, du arbeitest ja schließlich. Ich würde NACH Ende der WVP mit der Kasse sprechen und monatliche Zahlungen vereinbaren.

Gruß Horst
Titel: Re: Vergleichsangebot an die Krankenkasse
Beitrag von: heliah am 05. Oktober 2010, 19:10:30
Hallo Helmut,

vielen Dank für die Antwort.
Dann werde ich abwarten! Jedoch gilt dass dann nur für die unerlaubte Handlung oder?
Das andere ist ja dann mit der Insolvenz abgegolten?!

Lg heliah
Titel: Re: Vergleichsangebot an die Krankenkasse
Beitrag von: horst69 am 05. Oktober 2010, 19:16:33
Hallo Heliah !

Ich heiße Horst, macht aber nichts :lollol:

Das gilt nur für die unerlaubte Handlung !

Alles andere ist mit der Inso erledigt ! :biggrin:
Titel: Re: Vergleichsangebot an die Krankenkasse
Beitrag von: Insokalle am 05. Oktober 2010, 19:21:31
Wenn die unerlaubte Handlung als solche unwiderruflich in der Tabelle steht, ist es vielfach üblich, dass bereits in der Wohlverhaltensphase Zahlungen geleistet werden. Scheint auch in der Region des Fragestellers so zu sein. Es spricht absolut nichts dagegen, Vergleichsverhandlungen jetzt schon aufzunehmen. Im Gegensatz zu später kann er jetzt bei der Ratenhöhe als Argument verwenden, dass er nur das unpfändbare Einkommen zur Verfügung hat. Nach Verfahrensaufhebung kann wegen der Forderung aus unerlaubter Handlung vollstreckt werden.
Titel: Re: Vergleichsangebot an die Krankenkasse
Beitrag von: horst69 am 05. Oktober 2010, 19:24:10
Hallo Insokalle !

Vergleichverhandlungen und Zahlungen an den Gläubiger sind doch 2 Paar Schuhe !?

Wäre das in diesem Falle nicht eine Gläubigerbegünstigung, wenn VOR Abschluss des Verfahren gezahlt wird ??
Titel: Re: Vergleichsangebot an die Krankenkasse
Beitrag von: Insokalle am 05. Oktober 2010, 19:37:41
das halte ich für Blödsinn!
mir ist kein einziger Fall bekannt. Wie schon gesagt, Zahlungen sind durchaus üblich.
Titel: Re: Vergleichsangebot an die Krankenkasse
Beitrag von: heliah am 05. Oktober 2010, 19:42:29
Oh Sorry für die Namensverwechselung, lieber Horst!  :wink:

Danke für die Antworten!!

Hallo Insokalle!

Es steht bei mir unwiderruflich in der Tabelle, da mir damals keiner gesagt hat das ich dagegen
Einspruch erheben kann! Als man mir das sagte war es zu spät!
Also wäre es doch günstiger vor Verfahrensende, denn jetzt hab ich kein pfändbares Einkommen, danach wohl
auch noch nicht, doch es kommen ja auch noch Kosten auf mich zu vom Verfahren.
Was könnte ich bei der Summe von 1.011,20 € ohne Zinsen, (Zinsen 1.500,-- €) für ein Vergleich
anbieten??

lg heliah
Titel: Re: Vergleichsangebot an die Krankenkasse
Beitrag von: Insokalle am 05. Oktober 2010, 19:48:12
Es steht bei mir unwiderruflich in der Tabelle, da mir damals keiner gesagt hat das ich dagegen Einspruch erheben kann!

Sie bekommen doch eine gesonderte Mitteilung vom Gericht. Da steht alles drin, was man wissen muss.
Haben auch die Zinsen und Kosten den Vermerk unerlaubte Handlung?

Hellsehen kann ich leider nicht. Krankenkassen sind oft ein Problem. Vielleicht 20, 25% als Startgebot.
Titel: Re: Vergleichsangebot an die Krankenkasse
Beitrag von: heliah am 05. Oktober 2010, 20:08:19
nein nur die 1.011,20 € alles andere steht unter Insolvenzforderung!

Danke nochmal ich werde es einfach mal versuchen !

lg heliah