Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: DreamTheater am 07. September 2012, 16:54:45

Titel: Vergütung eines Treuhänders
Beitrag von: DreamTheater am 07. September 2012, 16:54:45
Guten Tag, ich möchte gerne folgendes wissen:

Meine Frau und ich sind seid 3 1/2 Jahren in der Inso, sind seid über 1 Jahr in der WVP. Ich arbeite Vollzeit, somit wird monatlich ein bestimmter Betrag gepfändet. Meine Frau arbeitet Halbtags und liegt unter der Pfändungsgrenze. Unser Treuhänder bezieht sich auf § 293 InsO und möchte gerne bis zu einem bestimmten Termin 119 € von meiner Frau als Vergütung, da sie ja im vergangenen Jahr keine pfändbaren Beträge abgeführt hat. Bei Nicht-Zahlung droht die Versagung der Restschuldbefreiung. Ist das rechtmäßig? Ist in der ganzen Zeit das erste Mal, das so eine Forderung gekommen ist, wobei meine Frau lange "nur" auf 400-€-Basis gearbeitet hat.
Gruß
Titel: Re: Vergütung eines Treuhänders
Beitrag von: Insokalle am 07. September 2012, 17:52:49
Der TH kann die 119 fordern, wenn keine Stundung der Verfahrenskosten bewilligt wurde. Prüfen Sie, ob die Stundung der Verfahrenskosten auch für die WVP bewilligt wurde. Ggf. bei Gericht nachfragen.
Titel: Re: Vergütung eines Treuhänders
Beitrag von: DreamTheater am 07. September 2012, 18:35:09
Danke für die schnelle Antwort! Anbei liegt noch ein mehrseitiges Formular "Antrag auf Verfahrenskostenstundung". Na ja, ich werde wohl zahlen. Wenn das rechtens ist, kommt man ja nicht drumhin, jetzt oder später...außerdem wäre es ja wahnsinn, die RSB zu gefährden...