Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Timo30 am 24. April 2013, 19:52:36

Titel: Vergütung für den Treuhänder
Beitrag von: Timo30 am 24. April 2013, 19:52:36
Hallo,

heute habe ich eine Berechnung der Vergütung für den Treuhänder erhalten. Ich bin seit März 2010 in der WVP und habe noch nie vorher so eine Abrechnung gesehen. Die Abrechnung ist gültig für den Zweijahreszeitraum April 2011 bis April 2013.
Meine Fragen: Hart es einen besonderen Grund das ich diese Berechnung erhalte? Ist es üblich so eine Abrechnung alle 2 Jahre auszustellen? Ist es evtl. eine Art Schlußrechnung?

gruß
Titel: Re: Vergütung für den Treuhänder
Beitrag von: Insokalle am 25. April 2013, 11:21:24
heute habe ich eine Berechnung der Vergütung für den Treuhänder erhalten.

Von wem? Was steht drin?

Eine Schlussrechnung ist es nicht, darunter versteht man etwas anderes.
Die Rechnung scheint ja die Vergütung des TH in der WVP zu betreffen. Üblicherweise wird jährlich abgerechnet. Der Zeitraum April 10 – April 11 müsste demnach schon abgerechnet sein. Vielleicht sollten Sie kurz prüfen, ob diese Kosten in der WVP durch das Gericht gestundet wurden. Falls nicht, können Sie die Stundung beantragen oder Sie müssen zahlen. Zahlen Sie nicht, droht Versagung der RSB.

Titel: Re: Vergütung für den Treuhänder
Beitrag von: Timo30 am 25. April 2013, 11:55:25
Die Abrechnung stammt vom TH und es geht um die Vergütung des TH. Es steht drin das ich keine  Zahlung leisten soll. Die Abrechnung ist nur zur Kenntnisnahme. Eine Abrechnung für April 10 bis April 11 müsste es wahrscheinlich geben, habe ich aber nie erhalten.
Ich war über den Erhalt etwas überrascht, ich dachte es würde einen besonderen Grund für die Abrechnung geben. Aber anscheinend ist es wohl nicht so.