Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Deneb am 16. Dezember 2009, 23:16:08

Titel: Vergütung Treuhänder?
Beitrag von: Deneb am 16. Dezember 2009, 23:16:08
Hallo,
habe jetzt 5 Jahre in der WVP hinter mir, davon 2 Jahre ALG2 und seit 3 Jahren (wieder) als
ein-Mann Betrieb selbstständig und backe kleinste Brötchen..... :uneinsichtig:

Jetzt fordert der TH nach §295 Abs.2 eine Vergütung von 50,00 Euro monatl.
Ersteinmal steht unter diesem Paragraphen die Regelung bei Vermögen im Todesfall (Erbfall), also etwas ganz anderes.

Der TH argumentiert, ich habe die gleichen Obliegenheiten wie ein Angestellter.
Er bemerkt die Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichterfüllung.

Welche Kosten berechnet mir denn der TH nach Ablauf des Verfahrens insgesamt.

Kann ich eine Stundung beantragen?

Für eine Antwort danke ich im voraus!

Deneb


Titel: Re: Vergütung Treuhänder?
Beitrag von: Feuerwald am 17. Dezember 2009, 11:44:44
... nach §295 Abs.2


dieser § bezieht sich  n i c h t  auf die Vergütung des THs und auch  n i c h t  auf die Erbschaftsregelung. Vielmehr ist in diesem § festgelegt, wie viel Sie als Selbständiger an die Insolvenzgläubiger (bzw. an den TH) zu leisten haben und zwar unabhängig von Ihren tatsächlichen Einkünften aus der selbst. Tätigkeit.

Sie sollten sich daher mit der Vorschrift vertraut machen.


§ 295 InsO ... (2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.