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Autor Thema: verjähren auch rückwirkende Forderungen des IV?  (Gelesen 1589 mal)

Hannilein

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verjähren auch rückwirkende Forderungen des IV?
« am: 06. November 2015, 11:19:18 »

Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind seit dem 24.06.2011 in der WVP. Gestern habe ich eine Mail des IV bekommen, das im Juli und August 2011 noch Mieten auf mein Konto geflossen wären. Die will er nun natürlich haben.
Meine Frage: gilt hier die Verjährung??? Dann wäre nämlich Ende 2014 Anspruchsende gewesen.

Gruß
Hannilein
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eidechse

Re: verjähren auch rückwirkende Forderungen des IV?
« Antwort #1 am: 06. November 2015, 12:20:07 »

Zitat
meine Frau und ich sind seit dem 24.06.2011 in der WVP

Bedeutet ja, dass zu diesem Zeitpunkt die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgte.

Jetzt stellt sich mir nur die Frage, warum der IV dann Mieten haben möchte, die nach Aufhebung des Verfahrens auf dem Konto der Schuldner eingegangen sind. Waren die Mieten für Zeiten, die in das Insolvenzverfahren gefallen sind, und gab es dafür die Anordnung einer Nachtragsverteilung?

Oder liegt bei Ihnen schlicht eine falsche Vorstellung vor, wann die WVP beginnt und der 24.06.2011 war tatsächlich der Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Und evtl. läuft das Verfahren auch noch?
Sollte das der Fall sein, dann können Sie, wenn Sie sicher die RSB haben wollen, getrost Verjährungsfristen vergessen. Wenn Sie selbst Einkünfte, die der Masse zugestanden hätten, einnehmen und nicht weiterleiten, verstoßen Sie gegen Ihre Mitwirkungspflichten und das wird auf entsprechenden Antrag dann die Versagung der RSB nach sich ziehen. Verjährung schützt da nicht.
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