Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: meanmachine am 11. Mai 2012, 01:49:50
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:hi:
Moin,moin Gemeinde.
Status:WVP
Ich bekomme von meinem Arbeitgeber VWL 13.50€mtl.
Selbst zahle ich noch 6,50€ dazu für einen Bausparvertrag.
Gehören diese 6,50€ zum pfändbaren Einkommen o sind die abzugsfähig?
Dank im voraus
mean.....
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Die 6,50 gehören zum pfändbaren Einkommen..
Eine derartige Belastung ist durchaus als üblich anzusehen und auch nicht gesondert gedeckt (etwa über 850e ZPO).
Es handelt sich eben nicht um Sonderausgaben aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Ein Antrag nach 850f (1b)würde wohl bereits am fehlenden Schutzbedürfnis scheitern.
In derartigen Fällen werden die Gläubiger-Belange zumeist höher eingeschätzt.
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Hallo,
ich bekomme 4,15€ von meinem Arbeitgeber dazu, muß ich mich auch um eine Abtretung kümmern oder macht das der Arbeitgeber?
Gruß Alice
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Wenn der Arbeitgeber die Pfändung berechnet berücksichtigt er auch diesen Betrag.
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Eigentlich macht er das, zieht aber nur immer im Dezember vom Weihnachtsgeld etwas ab, sonst bin ich mit 2 Kindern unter der Höchstgrenze.
Danke und schönes Wochenende
Alice
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Dann werden die 4,15 € auch nicht zu einem pfändbaren Einkommen führen.