Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: meanmachine am 11. Mai 2012, 01:49:50

Titel: Vermögenswirksame Leistung,eigener Anteil abzugssfähig?
Beitrag von: meanmachine am 11. Mai 2012, 01:49:50
 :hi:
Moin,moin Gemeinde.

Status:WVP

Ich bekomme von meinem Arbeitgeber VWL 13.50€mtl.
Selbst zahle ich noch 6,50€ dazu für einen Bausparvertrag.

Gehören diese 6,50€ zum pfändbaren Einkommen o sind die abzugsfähig?

Dank im voraus

mean.....
Titel: Re: Vermögenswirksame Leistung,eigener Anteil abzugssfähig?
Beitrag von: Insoman am 11. Mai 2012, 13:46:41
Die 6,50 gehören zum pfändbaren Einkommen..
Eine derartige Belastung ist durchaus als üblich anzusehen und auch nicht gesondert gedeckt (etwa über 850e ZPO).
Es handelt sich eben nicht um Sonderausgaben aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Ein Antrag nach 850f (1b)würde wohl bereits am fehlenden Schutzbedürfnis scheitern.
In derartigen Fällen werden die Gläubiger-Belange zumeist höher eingeschätzt.
Titel: Re: Vermögenswirksame Leistung,eigener Anteil abzugssfähig?
Beitrag von: alice am 12. Mai 2012, 11:24:45
Hallo,
ich bekomme 4,15€ von meinem Arbeitgeber dazu, muß ich mich auch um eine Abtretung kümmern oder macht das der Arbeitgeber?

Gruß Alice
Titel: Re: Vermögenswirksame Leistung,eigener Anteil abzugssfähig?
Beitrag von: Der_Alte am 12. Mai 2012, 13:46:55
Wenn der Arbeitgeber die Pfändung berechnet berücksichtigt er auch diesen Betrag.
Titel: Re: Vermögenswirksame Leistung,eigener Anteil abzugssfähig?
Beitrag von: alice am 12. Mai 2012, 18:08:11
Eigentlich macht er das, zieht aber nur immer im Dezember vom Weihnachtsgeld etwas ab, sonst bin ich mit 2 Kindern unter der Höchstgrenze.

Danke und schönes Wochenende

Alice
Titel: Re: Vermögenswirksame Leistung,eigener Anteil abzugssfähig?
Beitrag von: Der_Alte am 12. Mai 2012, 19:24:47
Dann werden die 4,15 € auch nicht zu einem pfändbaren Einkommen führen.