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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: haege am 15. März 2012, 08:09:06

Titel: Vermögenswirksame Leistungen in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: haege am 15. März 2012, 08:09:06
Hallo Leute,

hab schon lange keinen Beitrag mehr geschrieben! Bin jetzt in der Wohlverhaltensperiode und wechsle meinen Arbeitgeber, wie sieht es mit VWL aus? Darf ich jetzt wieder was sparen oder soll ich es lieber sein lassen?

Wie sieht es eigentlich mit einer BU Versicherung aus? Habe keine und würde gerne eine beantragen?

Vielen Dank für eure Antworten

Grüsse

haege
Titel: Re: Vermögenswirksame Leistungen in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 15. März 2012, 23:12:04
Wenn das verfahren aufgehoben wurde und die RSB angekündigt ist, ist beides problemlos möglich.Neuerwerb wird nicht mehr gepfändet.