Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: GelberHai am 04. September 2014, 00:27:59

Titel: Versagensantrag durch Glaeubiger nach WVP
Beitrag von: GelberHai am 04. September 2014, 00:27:59
Hallo,

ich wuerde gerne wissen, ob ein Glaeubiger, der zwar zur Tabelle/zum Schlussverzeichnis angemeldet hat, aber vom TH bestritten und mit 0,00 eingtragen wurde, auch einen Versagensantrag nach Ende der WVP stellen kann?
 
Titel: Re: Versagensantrag durch Glaeubiger nach WVP
Beitrag von: Insokalle am 06. September 2014, 11:53:00
Ich bin der Meinung, das kann er nicht, weil seine Forderung - mindestens teilweise - festgestellt sein muss.