Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ballycoola am 30. November 2017, 14:25:08
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Hallo,
kann ein Insolvenzgläubiger, der seine Forderung NICHT angemeldet hat, einen Antrag auf Versagung der RSB stellen?
Gruß Ballycoola
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moin,
ich glaube nicht, siehe hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
gruß HausH
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und siehe hier, für Insolvenzverfahren bis zum 01.07.2014
http://lexetius.com/2014,4354