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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Versagung der Restschuldbefreiung wegen unzureichender Arbeit oder Bewerbungen?  (Gelesen 54508 mal)

BlueVision

  • Gast

Danke paps, für deine Aussage. Ich finde es schon traurig, das ein Treuhänder nur an großen Projekten interessiert ist und nicht dem Schuldner, der es ja nötig hat in der Insolvenz den richtigen Weg aufzuzeigen.

Letztendlich ist mir nun aber wichtig, dass mir die RSB erteilt wird, der Rest ist mir dann egal. Trotzdem ist es ärgerlich, dass ich mich nunmehr 3 Monate wieder damit beschäftige, dem Gericht Beweise zu erbringen, nur weil der TH einen oberflächlichen und nicht ganz korrekten Bericht verfasst hat.

Drücke allen, die hier ebenfalls in der Insolvenz sind, dass ihnen so etwas erspart bleibt.

Gruß BlueVision
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communicator


Hallo BlueVision,

das liest sich ja wie ein spannender Krimi, nur daß Du leider "mittendrin" bist.

Es zeigt sich hier mal wieder, dass die Gesetze derart "wischiwaschi" formuliert sind, dass sie so oder so ausgelegt werden können.
Wörter wie "angemessen" oder "ausreichend" haben meiner Meinung nach nichts in Gesetzestexten verloren.
Man sollte hier klare Zahlen nennen, die gefordert sind, wie z.B. 100 Bewerbungen pro Jahr sind minimum.

Es geht hier schließlich um die Zukunft eines Menschen, die durch ein Versagen der RSB, die auf unklaren Gesetzestexten beruht, zerstört wird.
Leider wird sich dies in Zukunft auch nicht ändern, denn wenn alles klar und verständlich geregelt wäre, dann hätten Gerichte und Anwälte keine Arbeit mehr und das wär doch wirklich schade  :wink:

Ich jedenfalls wünsch Dir viel Glück dass Du die RSB bekommst, nach 6 Jahren hat man sich das wirklich verdient.  :thumbup:
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BlueVision

  • Gast

...das liest sich ja wie ein spannender Krimi, nur daß Du leider "mittendrin" bist.

Hallo Communicator,

ja, du hast recht, es liest sich wie ein Krimi und für mich fühlt es sich auch so an. Ich warte jeden Tag gespannt auf den Postboten und auf gute Nachrichten vom Gericht. Jeder Tag, an dem ich kein Bescheid bekomme und in den Insolvenzbekanntmachungen nichts zu finden ist, macht es mir schwer, den Tag zu genießen. Klar werden nun viele sagen "Man hat 6 Jahre und mehr gewartet und da kommt es auf ein paar Tage extra nicht an" Irrtum, die 6 Jahre zuvor waren für mich eine Erleichterung, weil die Last Briefe zu öffnen, ans Telefon zu gehen oder die Tür zu öffnen, in der der Gerichtsvollzieher stand einfach von mir gefallen sind.
Ich habe ab Eröffnung der Insolvenz wieder zu mir gefunden und wieder einen Sinn im Leben gesehen auch wenn ich für mein verschulden selbst verantwortlich gewesen bin. Auf jeden Fall habe ich jetzt wieder genau das selbe Gefühle wie früher. Jeden Tag die Angst einen Brief zu bekommen, aus dem hervorgeht, dass man wieder am Anfang mit seinen Schulden steht  und wieder keinen Ausweg findet, Zahlungen leisten muss, die man nicht aufbringen kann, sich um Arbeit bemüht, die aus gesundheitlichen und Markt- bedingten Gründen aussichtslos ist.

Ich wünsche jedem, der die Insolvenz eröffnet hat, dass ihm so eine Geschichte erspart bleibt. Als ich die Insolvenz aus eigener Kraft eröffnet habe, wollte ich alles dafür geben, dass mein Leben eine andere und bessere Laufbahn einschlägt, aber dein Leben liegt auf einmal in den Händen fremder Personen, die du im Leben einmal gesehen hast und die sich am Telefon immer verleugnet haben.

Ich will hier nun nicht um Mitleid betteln oder meine Situation auf andere abwälzen, denn ich war ja sicherlich selbst daran schuld, dass ich in dieser Situation stecke, trotzdem hätte ich nie gedacht, dass man zum Ende der Insolvenz noch mal so lange bammeln muss und es einem so schlecht dabei gehen kann.


Gruß BlueVision
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BlueVision

  • Gast

Heute kam der Beschluss vom IG.

Die RSB wurde mir nach § 295 (1) versagt. zur Begründung wurde aufgeführt, dass ich mich nicht angemessen um eine Vollzeitbeschäftigung bemüht hätte.

Meine gesundheitlichen Einschränkungen (Krisenhafter Bluthochdruck und RWS Syndrom, schweres und ruckartiges heben strengstens untersagt) wurden nicht gewertet. Eine normale Vollzeitbeschäftigung sei zumutbar. 

Über eine Benachteiligung, wie von paps erwähnt, wurde nichts geschrieben, obwohl es von mir erwähnt wurde.


Werde nun morgen Rechtsmittel einlegen und meinen Anwalt aufsuchen. werde euch weiterhin auf dem laufenden halten.


paps, wie stehen die Chancen, sich jetzt noch auf die "Beeinträchtigung" (von der das IG nichts erwähnt hat) zu berufen und somit doch noch zu RSB zu gelangen?


Gruß BlueVision


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paps

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Das sollte ein Anwalt vor Ort prüfen, der sich mit den Entscheidungen sowohl ihres Gerichtes, als auch der bereits zitierten BGH-Entscheidungen auskennt.

M.E. stellt das Gericht hier generell darauf ab, dass Sie sich nicht in gebotenem Umfang um eine Erwerbstätigkeit bemüht haben.
Die Benachteiligung kann dann außer Acht bleiben, wenn die Benachteiligung objektiv ersichtlich wird.



 


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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BlueVision

  • Gast

Hallo paps,

das heißt also, ich habe mich nicht ausreichend bemüht und somit und somit findet die Benachteiligung keine Bedeutung mehr?

Dann würden die Chancen ja = 0 stehen, doch noch zur RSB zu gelangen...

Habe ich das so richtig verstanden?



Wichtig zu wissen wäre jetzt noch, ob ich nach versagen nach §295 (1) Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
« Letzte Änderung: 31. Mai 2010, 20:06:33 von BlueVision »
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communicator


Hallo BlueVision,

das hört sich aber gar nicht gut an.

Leider hat das Daumendrücken der "Mitstreiter" hier nicht viel gebracht.

Es zeigt aber, dass wenn man es mit Behörden oder Gerichten zu tun hat, alles schriftlich abzuwickeln und aufzuheben ist (hier bezogen auf Bewerbungen und Absagen).

Ein Bekannter, der sich auch in der Wohlverhaltensperiode befindet und arbeitslos ist, hat sich einen schriftlichen Vordruck erstellt, in dem er alle Daten einer Bewerbung eingetragen hat und diesen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen verschickt hat. Bei den Absagen wurde dieser Vordruck von den Firmen unterschrieben und zusammen mit den restlichen Unterlagen (Zeugnisse etc.) wieder zurückgeschickt.

Jeden dieser Vorducke hat er dann seinem TH einzeln zugesandt - er hat den TH mit Bewerbungsabsagen derart "zugeschissen", dass dieser nach 3 Monaten meinen Bekannten aufgefordert hat, nur noch einmal im Jahr eine Aufstellung zu senden (ohne Bestätigung der absagenden Firma)!

Ich wünsch Dir trotzdem viel Glück, evtl. bringt der Einspruch noch eine Wende zum Besseren.


viele  Grüße
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BlueVision

  • Gast

Hallo communicator,

das hoffe ich auch, dass mein Rechtsanwalt das Eisen noch aus dem Feuer holen kann. Aber ganz ehrlich gesagt habe ich jetzt nur noch wenig Hoffnung. Nach dem Schreiben vom Gericht und der Aussage von paps stehen die Chancen einfach zu schlecht für mich. 

Nun heißt es wohl sich Gedanken zu machen, wie man sein weiteres Leben in den Griff bekommt, trotz Schulden. Alles geht wieder von vorne los. Kein Geld zur Verfügung um die Gläubiger bedienen zu können, ein Leben am Minimum. ein Leben mit Angst. Jeder Tag wird wieder zur Aufgabe. Ein Leben, was ich mir selbst zerstört habe und nach einer Hoffnung der Insolvenz nunmehr unlebenswert geworden ist.

Gruß BlueVision
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paps

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BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

a) Ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung setzt voraus, dass der Insolvenzgläubiger nicht nur die Obliegenheitsverletzung des Schuldners, sondern auch eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft macht; Letzteres liegt vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist.

Dies setzt aber auch voraus, dass pfändbares Einkommen hätte erwirtschaftet werden können.
Ich würde den Kampf noch nicht aufgeben.
« Letzte Änderung: 01. Juni 2010, 19:04:50 von paps »
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BlueVision

  • Gast

War heute beim Anwalt. Muss nun eine Auflistung über meine Bewerbungsbemühungen verfassen. Das blöde ist hierbei, das vieles von mir Telefonisch oder persönlich gemacht wurde und eben nicht schriftlich. Sieht in diesem Fall dann wohl schlecht für mich aus, weil ich einfach nicht mehr nachweisen kann, dass ich mich ausgiebig bemüht habe.

Das mit der "Beeinträchtigung" wusste der Anwalt und wird dieses auch nach gehen, ob es ausreichend ist, ist abzuwarten....

Gruß BlueVision
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DarkAngel35

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Hallo BlueVision,

habe ein wenig deine Beiträge gelesen.Tut mir leid das es so endet.Ich habe/hätte davor auch Angst.Bin mometan auch noch bei der ARGE und hoffe das ich bald nen Job bekomme.Werde mir aber auch am Besten alle Bewerbungen etc. schriftlich notieren und gut abheften damit mir keiner was kann.Ich kann deine Bedenken gut verstehen.Da ist man schon am Boden und hat quasi 6 Jahre (was ja nicht gerade wenig ist) die Füsse still gehalten und so am Limit gelebt und dann geht der ganze Spuck weiter...Das wäre für mich ne Katastrophe... :Oh_no: ich denke nicht das ich es schaffe die ganzen Schulden während der 6 Jahre zu bezahlen.Dann hätte ich am Ende immer noch genug schulden am Bein und müsste sehen wie ich die bezahlen kann...Drück dir trotzdem die Daumen das es vielleicht doch noch irgendwie klappt...
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Endlich schuldenfrei...
 

BlueVision

  • Gast

@ DarkAngel35

Danke, dass ist lieb von dir. Ich habe einen Anwalt gefunden, der auf Insolvenzrecht spezialisiert ist und mir nun zur Seite steht. Selbst wenn er die Versagung der RSB nicht abwenden kann ist er noch als Schuldnerberater tätig und würde mir dann weiterhin zur Seite stehen, damit ich nicht wieder alleine mit meinen Problemen dastehe.

@ all

Wie ist es geregelt, mit der 14 tägigen Eingangsfrist des Versagungsantrages bei Gericht?


Meine WHP endete am 19.02.2010.


Versagungsantrag erstellt am 04.03.2010 (Also noch in der Frist)

Eingang bei dem Insolvenzgericht am 08.03.2010 (wäre dann außerhalb der Frist)

Zählt hier der Eingang beim Gericht oder die Erstellung des Antrages (Wobei man hier ja jedes Daum eintragen könnte)?
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paps

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Vergiss die Fristen.
Meist werden die nicht so eng gesehen.
Allerdings zählt immer der Eingang beim Gericht.

Wichtig ist die Kenntnis des GL vom Umstand.
Ab da läuft das Jahr der Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
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meanmachine

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 :hi:
Moin,
So wie ich das hier lese sträuben sich mir die Nackenhaare!
Es fehlen dir also die Beweise über deine Bemühungen bei der Arbeitssuche.
Dazu einige Fragen:
1.Hast du bei der ARGE o dem Arbeitsamt eine Eingliederungsvereinbahrung unterschrieben?
2.Hast du Bewerbungen von der Arge o dem Arbeitsamt erstattet bekommen?
3.Wurden Eigenbemühungen durch ARGE o Arbeitsamt verlangt?
4.Ist gegen dich je eine Sperrzeit verhängt worden?

Ich sehe Licht für dich am Horizont :thumbup:!

Gruss
mean...........

« Letzte Änderung: 04. Juni 2010, 20:26:49 von meanmachine »
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BlueVision

  • Gast

@ paps

Das habe ich mir schon gedacht, dass es auf die Jahresfrist hinausläuft. Bleibt mein Joker also nur noch die Beeinträchtigung der gläubiger

@meanmachine

Danke für die Hinweise, aber all das liegt schon beim IG und wurde als nicht ausreichend betitelt. Eine Sperrzeit gab es nicht, weil ich alle Auflagen der Arge erfüllt habe.
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BlueVision

  • Gast

So, heute kam die Abschrift vom RA an das IG, in dem er die sofortige Beschwerde begründet.

Kurz gefasst wird sich dort auf das BGH Urteil "der Beeinträchtigung des Gläubigers" berufen und zudem meine Gesundheitliche Situation geschildert. Als Beweis wurden Artest und Behandlungstermine beigelegt. Das Gericht wurde auch aufgefordert ein Sachverständigengutachten zu erstellen. 

Des weiteren wurden meine Bewerbungsbemühungen in Form von Absagen, Beratungstermine und eine Auflistung der Firmen, wo eine telefonische oder persönliche Vorstellung erfolgte beigelegt, die ich an Eides Statt versicherte.

Der Bericht des TH wurde angefordert und als fragwürdig deklariert. Der Antrag des Gläubigers wurde als "nicht glaubhaft gemacht" angemerkt.

Nun heißt es wohl Daumen drücken und hoffen, dass sich doch noch alles zum Guten wendet und die Versagung der RSB aufgehoben wird.



Gruß BlueVision
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Fallera

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Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen das sich noch alles zum guten wendet!

 :thumbup:
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Kurt Cobain
 

communicator

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BlueVision

  • Gast

Nochmal ein Danke an die Forum- Betreiber. Hier findet man gleichgesinnte und kann sich in der Not austauschen und kompetente Hilfe finden.  :thumbup:
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paps

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Und nicht vergessen, dass eine mögliches erstes Urteil auch revisioniert werden kann.
Also immer schön darauf achten, dass Rechtsmittel erhalten  bleiben.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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