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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Versagung der Restschuldbefreiung wegen unzureichender Arbeit oder Bewerbungen?  (Gelesen 54174 mal)

BlueVision

  • Gast

Hallo in die Runde.

Nun am Freitag dem 19.02.2010 ist es soweit, dass meine Wohlverhaltensphase endet. Nach Anruf meines Treuhänders wurde mir erzählt, das soweit nichts negatives in den 6 Jahren zu Berichten gäbe, außer das ich evtl. zu wenig Bewerbungen/Absagen eingereicht hätte. Ich weiß, dass man sich in der WP stets um Arbeit bemühen muss und dies auch ggf. nachweisen muss. Nur wurden viele Bewerbungen erst gar nicht beantwortet und somit fehlen auch einige Nachweise. Zur meiner Arbeitssituation. Habe am Anfang der WP einige Jobs gehabt die auch auf Vollzeit ausgerichtet waren. Die letzten 2 Jahre habe ich allerdings nur einen Minijob.

Reicht das alles um eine Positive Restschuldbefreiung zu bekommen? Oder habe ich durch wenige Absagen und Minijob nun ein ernsthaftes Problem? 

Ich habe schon 2 Tage mit suchen bei Google verbracht und habe nichts in dieser Richtung gefunden. Nur versagen wegen Falscher Auskunft und Co.

Sind schon Urteile bekannt, in denen die RSB durch zu wenig Eigenbemühungen versagt wurden?



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TomPrivat

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mmmhhh... defeniere mal "zu wenig bemühungen" :gruebel:
Ich weiß nicht wie die Gerichte da evtl. entscheiden, ob es ne art "durchschnittsbewerbungen" gibt.
Wenn mir einer sagen würde, er hat sich in 2 Jahren, während er noch nen Minijob nachgegangen ist, sagen wir mal 30 Absagen bekommen hat, so währe es für mich als ausreichend.
Andere wiederrum würden vieleicht 100 Bewerbungen in einem Jahr als "genüge" bewerten.
Ich würde mal sagen, wenn Du nachweisen kannst, das Du dich um Arbeit bemüht hast, somit müsste es doch gut sein...oder was meinen die anderen von euch ?? :gruebel:
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BlueVision

  • Gast

Das generelle Problem ist ja, das nicht auf jede Bewerbung eine Absage oder Vorstellungsgespräch folgt. Zudem bekommt man ja auch für private Vorstellung beim Amt/Privaten Vermittler/Spontane Bewerbung direkt im Betrieb nicht immer einen Nachweis. Das heißt, ich habe mich mehr beworben, als ich Nachweisen kann. 

Aber morgen ist der ist sowieso ende im Gelände und ändern kann man es nun ja auch nicht mehr.

Würde mich halt beruhigen, wenn jemand schon Erfahrung damit gemacht hat oder ähnliche Fälle bekannt gewesen wären. Aber wie gesagt,in ganz Google findet man dazu keine Information, sondern nur, das man sich redlich verhalten muss. 

Ich denke mal oder hoffe besser gesagt, dass der Richter die gesamt Situation beurteilt.

Habe ich hier im Forum eigentlich richtig gelesen, dass ein IG erst einen Antrag stellen muss, bevor einem die RSB versagt werden kann oder gibt es da noch Unterschiede in den Insolvenz Paragraphen? 
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rookie

  • Gast

Die Versagung der RSB muss erstmal beantragt werden...vom Gläubiger oder TH....und falls das passiert kann man dem auch widersprechen... 

Also ruhig Blut.............
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BlueVision

  • Gast

Heute bekam ich ein Schreiben vom Treuhänder (Den ich nur einmal zur Eröffnung gesehen habe und sich nur einmal zwischendurch gemeldet hat.), in dem bittet er noch mal um die letzten 6 Lohnabrechnungen, die ich Ihm natürlich umgehen zukommen lassen habe. Des weiteren schreibt er, dass er nochmal ausdrücklich darauf aufmerksam macht, dass man sich nicht nur bewerben, sondern dieses auch durch Absagen belegen muss. Ziemlich früh so einen Tag vor Ende der WVP.  :mad2:

Habe Ihm auch gleich mitgeteilt, dass man über Telefonate und persönliche Vorstellungen leider ein Nachweis erbringen kann.

Bin nun echt gespannt, wie das alles endet und hoffe, dass der Richter zu einem positiven Entschluss kommt, da ich mir sonst rein gar nichts zu Schulden kommen lassen habe.

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ThoFa

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Hallo,

Die Versagung der RSB muss erstmal beantragt werden...vom Gläubiger oder TH....und falls das passiert kann man dem auch widersprechen... 

ein TH kann keinen Antrag auf Versagung stellen (bis auf die kaum vorkommende Ausnahme des § 298 InsO).

MfG

ThoFa

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BlueVision

  • Gast

Wann wird einem eigentlich bekannt gegeben, ob ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB gestellt hat?

Und soll das nun heißen, wenn KEIN Gläubiger Antrag stellt, dass es dann auf jeden Fall durch geht mit der RSB oder kann auch ein Richter noch versagen auf Grund des Berichts des TH?
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ThoFa

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Hallo,

kann er (der Richter) nicht.

Ein Versagungsantrag kann bis zu einem Jahr nach bekanntwerden des Verstoßes gegen die Obliegenheiten gestellt werden. Sie würden umgehend davon informiert werden und könnten sich dazu äußern.

MfG

ThoFa
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BlueVision

  • Gast

Das klingt ja soweit erst mal super... :juchu:

Aber wovor muss ich denn jetzt noch Angst haben? Morgen ist das Ende der WVP, kann dann nach den Aussagen hier nichts mehr schief gehen.

Der TH meinte in seinem Schreiben, dass es zur Versagung kommen könnte wenn ich mich nicht um Arbeit bemühe und er ein Bericht schreiben müsste.

Aber wenn sich bisher kein Gläubiger gemeldet hat, ist das Ding dann so gut wie durch oder habe ich das nun falsch verstanden?

Mache 3 XXX, wenn ich die Restschuldbefreiung bekomme.  :neutral:


Noch mal ein großes Lob an dieses Forum und allen, die mir bisher geholfen haben. Echt beruhigend, wenn man auf Menschen trifft, die einem das Gefühl geben können, dass alles gar nicht so schlimm ist, wie es in dem Moment zu sein scheint.
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paps

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Wenn der TH nicht fies ist und seine persönliche Meinung den Insolvenzgläubigern mitgeteilt hat, sollte nichts passieren.

Grundsätzlich werden die GL durch das Gericht informiert, dass über die RSB zu entscheiden ist und in einer Frist von 14 Tagen Varsagungsgründe vorzubringen und diese auch glaubhaft zu machen sind.

Meist erfolgt keine Antwort.

Kommt doch ein Antrag sind Sie zu informieren und haben die Möglichkeit sich zu äußern.
Es muß ja immer eine Beeinträchtigung der Interessen der Glaübiger nachgewiesen werden.
Wären in ihrem erlernten oder vorrangig ausgeübten Beruf auch bei Vollzeitbeschäftigung keine pfändbaren Beträge entstanden, sollte der Nachweis der Beeinträchtigung schwer fallen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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BlueVision

  • Gast

Danke Paps für die beruhigenden Worte... So was hilft einem immer, wenn man sich mal wieder einen Kopf macht ob es nun klappt oder nicht. Aber heute ist erst mal das Ende der WVP erreicht und nun hoffe ich, dass der letzte schritt auch noch klappt...

Gibt es eigentlich eine Statistik, wie viele RSB schon versagt wurden?
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paps

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Statistiken gibt es viele.
Die aktuellste erscheint demnächst und bezieht sich auf die Daten aus 2008.

Sie können ja mal nach Schuldenreport googeln oder sich beim Bundes- / Landesamt für Statistik durch kämpfen.

Mir ist das jetzt zu stressig.
Haben Sie ein Ergebnis gefunden, können Sie ja mal berichten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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BlueVision

  • Gast

Habe mal geschaut, aber eine genaue Statistik gibt es wohl nicht. Wird immer nur wieder geschrieben, dass nur jeder 10te der Verschuldeten Haushalte die Insolvenz nutzt.

Aber ist ja schon beruhigend, dass im gesamten Google nur 6-7 Leute darüber berichten, das ihnen die RSB versagt worden ist.

Außergewöhnlich, aber so ist es.
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BlueVision

  • Gast

Wenn der TH nicht fies ist und seine persönliche Meinung den Insolvenzgläubigern mitgeteilt hat, sollte nichts passieren.

   Quelle Wikipedia:


Da die Quotenaussichten in der Regel äußerst schlecht sind, kümmern sich Gläubiger selten um das weitere Verfahren und stellen keine Versagungsanträge. Insolvenzverwalter/Treuhänder dürfen Gläubiger nicht auf Versagungsgründe hinweisen. Diese dürfen aber die Berichte des Verwalters/Treuhänders einsehen und die Anträge darauf stützen. Manche Forderung könnte auf diese Weise zur weitaus höheren Befriedigung  gelangen

Demnach darf der TH keinen Gläubiger informieren und würde sich damit Strafbar machen.

Genau diesen Auszug findet man des öfteren im Netz und daher wird was wahres dran sein. Aber letztendlich wird man nur abwarten können, was genau passiert.
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BlueVision

  • Gast

Um das Thema noch einmal aufzugreifen...
Ich habe mir den Brief vom Treuhänder noch einmal genau durchgelesen und darin schreibt er, das er einen Schlussbericht für Gericht und GLÄUBIGER schreiben muss.

Was heißt das nun, wird oder darf der Gläubiger nun vom Treuhänder über evtl. Obligenheitsverletzungen informiert werden oder schreibt das Gericht die Gläubiger an, indem es mitteilt, dass die WVP beendet ist?

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Insokalle


Ich meine mich an ein Urteil zu erinnern, wonach der IV die Gläubiger nicht direkt informieren darf.
Ob er aber Anhaltspunkte für eine Versagung in den Bericht schreiben darf, weiß ich nicht.

Jedenfalls müssen sich die Gläubiger schon selbst bemühen und den meisten ist es nach 6 Jahren egal. Außerdem müssen sie die Versagungsgründe belegen.
Ich kann mir vorstellen, das der Anteil der Versagungsanträge gemessen an den vielen Verfahren eher sehr klein ist.
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BlueVision

  • Gast

So, gestern kam ein Schreiben vom Gericht:

______________________________________________________________________________________________________________________________

Restschuldbefreiungsverfahren

Sehr geehrter Herr,

in dem Restschuldbefreiungsverfahren endete die Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) mit dem 19.02.2010

Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen nicht vor.

Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit auch dann keine entgegenstehenden Anträge vorliegen.
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme

binnen 2 Wochen


ab Zugang dieses Schreibens.

Der Beschluss wird zu gegebener Zeit lediglich im Internet unter

www.insolvenzbekanntmachungen.de

veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen


_______________________________________________________________________________________________________________________________



Heißt das nun, dass ich noch 14 Tage bangen muss? Und wenn kein Gläubiger mehr einen Antrag stellt, die RSB automatisch erteilt bekomme?


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paps

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BlueVision

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Heute kam wieder ein Schreiben vom Amtsgericht. Ein Gläubiger hat einen Antrag auf Versagung der RSB gestellt.

In seinen Ausführungen, bezieht er sich alleinig auf den Bericht des TH, dass ich mich nicht genügend beworben hätte und somit die RSB zu versagen wäre.
Er schreibt, dass ich ab 05.2008 keine Bemühungen mehr um eine Erwerbstätigkeit getätigt hätte. Das ich aber ab 07.2008 bis Dato einen Minijob nachgehe und im ständigen Kontakt zur Arge stand um eine Vollzeitstelle zu finden, wird dabei nicht erwähnt.

Habe heute mit Hilfe meines Anwaltes ein Schreiben aufgesetzt, dass ich dieser Pauschalen Aufstellung widerspreche und auch auf meinen Minijob verwiesen. Auch die Gespräche mit der Arge wurden noch mal erwähnt. Des weiteren hat mein Anwalt einen Absatz hinzugefügt, aus dem hervorgeht, dass der Gläubiger schon in der letzten Mündlichen Verhandlung  mündliche Bedenken äußern hätte müssen. Als Schlusssatz wurde dann anbei gefügt, dass die pauschale Aufstellung nicht erwiesen sei und ich mich stets um eine Erwerbsmöglichkeit bemüht hätte.

Wie seht Ihr meine Chancen?
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paps

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Grundsätzlich hat der Anwalt schon mal richtig gehandelt.

Der Gl kann nicht pauschal behaupten, dass es so ist, sondern muß den Verstoß gegen die Obliegenheiten und die daraus resultierende GL-Benachteiligung beweisen.

Hätten Sie selbst bei einem Vollzeitjob (in ihrem Beruf, oder dem was vermittelbar wäre) keine pfändbaren Beträge, kippt der Antrag komplett.
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