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Autor Thema: Versagung RSV  (Gelesen 2426 mal)

baggerbob

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Versagung RSV
« am: 25. Juni 2009, 15:15:04 »

Hallo an Alle,
als erstes bedanke ich mich mal bei den Initiatoren. Klasse was Ihr hier auf die Beine gestellt habt. Sehr viele Infos.
Nun zu meinem Problem.
Ich hab im Jahr 2000, als Betreiber einer Pflasterbaufirma, Insolvenz beantragt. Das Verfahren wurde auch eröffnet, 5000 DM an die Gerichtskasse gezahlt. Nach drei Jahren wurde, auf Antrag des IV, das Verfahren mangels Masse eingestellt und die RSB versagt.
Nach Prüfung eines befreundeten Juristen bekam ich die Auskunft, es sei nicht alles mir rechten Dingen zugegangen und er sprach mit dem Insolvenzgericht. Das Gericht räumte die Eröffnung eines neuen Vefahrens ein. Dieses wurde ein Jahr später wieder mangels Masse eingestellt. Der befreundete  Jurist empfielt nun, zehn Jahre zu warten und dann wieder regulär ein Verfahren zu beantragen.
Nun folgende Frage
Wie kann es sein, dass das Verfahren 2000, trotz Zahlung der 5000DM eingestellt wurde?
Von den 5000DM muss eigentlich Geld über sein,was ist mit diesem?
Was gibt es für Möglichkeiten gegen den Beschluß vorzugehen?

Danke im Voraus
baggerbob
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Insokalle

Re: Versagung RSV
« Antwort #1 am: 25. Juni 2009, 19:37:30 »

1. Gerichtsakten eingesehen?
2. Wieso 10 Jahre warten?
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baggerbob

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Re: Versagung RSV
« Antwort #2 am: 25. Juni 2009, 19:42:37 »

zu 1: keine Akte eingesehen.
zu 2:nach zehn Jahren kann man ein neues Inso.-verfahren stellen und die Verfahrenskosten stunden lassen
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baggerbob

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Re: Versagung RSV
« Antwort #3 am: 25. Juni 2009, 19:52:59 »

Ist es als Betroffener möglich die Gerichtsakte einzusehen? :rougi:
 Meines Erachtens nach ist es doch ein Fehler das erste Verfahren Mangels Masse eizustellen, da ja 5000DM eingezahlt wurden. Weiterhin hätte doch das Geld was über geblieben ist zurückgezahlt werden müssen. Wurde es aber nicht und ich weiß nicht wo es geblieben ist. Somit war ja das Geld auf der Landesjustitzkasse vorhanden und es hätte das zweite Verfahren nicht mangels Masse eingestellt werde dürfen.
Liege ich falsch? oder wer kann dazu etwas beitragen?
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Insokalle

Re: Versagung RSV
« Antwort #4 am: 25. Juni 2009, 20:08:52 »

1. Um die Frage zu beantworten sollen Sie ja in die Akten sehen. Wenn die noch existieren. Schließlich muss der IV die Verteilung der Gelder dem Gericht nachweisen. Bis dahin stochern Sie nur im trüben und stellen Vermutungen an.
Rechtsmittel gibt es vermutlich gar keines oder keines mehr wegen Zeitablauf. Die Frist beträgt i.d.R. nur zwei Wochen.

2. Die Auskunft ist so pauschal falsch. Aber dazu gibt es hier an anderer Stelle ausführliche Erläuterungen.
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Feuerwald

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Re: Versagung RSV
« Antwort #5 am: 25. Juni 2009, 20:14:55 »

Die müssen die Systematik des Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren und die dazugehörigen Begriff verstehen lernen, sonst kommen Sie zu sonderlichen Ergebnissen.

Eine Einstellung mangels Masse im ersten verfahren ist keine Versagung der Restschuldbefreiung nach §§ 295, 296 InsO, die eine 10 Jahres-Sperrfrist auslöst.

Großartig Geld aus dem ersten Verfahren kann kaum übrig sein, sonst wäre doch eine Einstellung mangels masse nicht erfolgt.

Sie wurden sicherlich aufgefordert, einen entsprechenden Kostenvorschuss zu leisten.

Im zweiten Verfahren (wurde das nach 11/2001 eröffnet?), wäre ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten möglich gewesen.  Was genau ist denn da „passiert“? Ebenfalls eine Einstellung mangels Masse?

Sie müssen doch die Beschlüsse vorliegen haben. Einfach mal genau lesen, was da drin steht. Und wie lange ist der letzte „Akt“ denn schon her?

Sie sollten evtl. den Anwalt wechseln.


 
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baggerbob

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Re: Versagung RSV
« Antwort #6 am: 25. Juni 2009, 20:35:40 »

Danke Feuerwald,

das erste Verfahren wurde 2000 eröffnet und im August 2003 mangels Masse eingestellt und die RSB versagt.
Das zweite Verfahren wirde im Januar 2007 eröffnet. Die Stundung der Verfahrenskosten wurde verweigert, weil in der 5 Jahres Frist ei Insolvenzverfahren abgewiesen wurde.
Im zweiten Verfahren wurde ein Kostenvorschuß gefordert. Der sollte bei 2890 Euro liegen.
Ich konnte das Geld nicht aufbringen und deshalb wurde das zweite Verfahren im August 2008 eingestellt. Mangels Masse.

Nun werde ich erstmal Akteneinsicht beantragen um genau zusehen was da los ist.
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